Zollfahndungsamt Stuttgart
IFG 2021
An
[geschwärzt]
Sehr geehrter [geschwärzt],
seitens des Zollfahndungsamt Stuttgart ist eine entsprechende Maßnahme
nicht bekannt. Aus diesem Grund kann Ihre Anfrage von unserem Amt nicht
beantwortet werden.
Im Auftrag
[geschwärzt]
>>> "Sebastian Rentschler [#217590]"
<[geschwärzt]> 09.04.2021 15:23 >>>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Trifft es zu, dass durch den Zoll oder auf Betreiben des Zolls im Lager
einer Spedition in 71116 Gärtringen nicht verkehrsfähige medizinische
Schutzmasken oder Atemschutzmasken beschlagnahmt wurden?
Falls ja, um welchen Maskentyp handelt es sich?
Falls ja, aus welchem Grund sind diese nicht verkehrsfähig?
Falls ja, wie groß ist der beschlagnahmte Posten?
Falls ja, aus welchen Gründen ist die Vernichtung des Postens
notwendig?
Falls ja, wer hat entschieden, dass die Öffentlichkeit nicht über
diesen Ermittlungserfolg informiert wird?
Falls ja, warum wurde entschieden, dass die Öffentlichkeit nicht über
diesen Ermittlungserfolg informiert wird?
Falls ja, handelt es sich beim Besitzer zum Zeitpunkt unmittelbar vor
der Beschlagnahme der Masken um eine Behörde, ein Ministerium oder eine
sonstige staatliche Stelle? Wenn zutreffend, um welche Behörde,
Ministerium oder sonstige staatlich Stelle?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im
Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),
soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die
zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich
um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15
nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte
ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der
Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2
VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie
möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber
innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne
Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um
Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für
Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
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