Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung
Die Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung.
Hierzu vorsorglich die folgende rechtliche Würdigung:
Meinem Antrag stehen keine Ausschlussgründe entgegen, insbesondere nicht der Schutz behördlicher Beratungen. Dieser erstreckt sich nicht weder auf Beratungsgrundlagen, noch Beratungsergebnisse (BVerwG mit Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26). Um letztere handelt es sich bei den Kabinettsbeschlüssen offensichtlich. Das Schutzzweck der Norm ist es, interne Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden aus dem Informationsanspruch auszunehmen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2013 – 8 A 809/12 –, juris, Rn. 64).
Die Kabinettsbeschlüsse sind schon begrifflich („Beschluss“) darauf gerichtet, das Ergebnis von Beratungen festzuhalten. Es ist gerade typisch, dass derartige Beschlüsse nicht die einzelnen, widerstreitenden Erwägungen der Entscheidungsfindung wiedergeben. Mithin stellen die Kabinettsbeschlüsse Ergebnisse von Beratungen dar und lassen gerade keinen gesicherten Rückschluss auf den eigentlichen Prozess der Meinungsbildung zu, sie sind somit als Beratungsergebnisse nicht schutzwürdig.
Sollten die den Kabinettsbeschlüssen gegenständlichen Themen Gegenstand fortlaufender Beratungen sein und womöglich künftig erneut vom Kabinett erörtert werden, so wären sie insofern lediglich als Beratungsgrundlage zu qualifizieren, und damit ebenfalls nicht schutzwürdig.
Das BVerwG hat darüber hinaus festgestellt, dass sogar Kurzprotokolle von Kabinettssitzungen zugänglich gemacht werden müssen (Urteil vom 13.12.2018 – 7 C 19/17 –, juris, Rn. 26) und in gleicher Weise auch der Zugang zu Kabinettsvorlagen – die nicht Gegenstand meines Antrags sind – gewährt werden muss (Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris, Rn. 20).
Einer Schwärzung personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich gerne zu und gehe davon aus, dass mein Antrag leicht und damit gebührenfrei zu beantworten sein dürfte. Hilfsweise bitte ich bereits jetzt um einen Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls und kann hierzu bei Bedarf gerne nähere Angaben machen.
Ich bitte ausdrücklich um eine elektronische Antwort per E-Mail.
Anfrage abgelehnt
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Datum23. Februar 2024
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26. März 2024
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