Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung

Die Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung.

Hierzu vorsorglich die folgende rechtliche Würdigung:

Meinem Antrag stehen keine Ausschlussgründe entgegen, insbesondere nicht der Schutz behördlicher Beratungen. Dieser erstreckt sich nicht weder auf Beratungsgrundlagen, noch Beratungsergebnisse (BVerwG mit Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26). Um letztere handelt es sich bei den Kabinettsbeschlüssen offensichtlich. Das Schutzzweck der Norm ist es, interne Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden aus dem Informationsanspruch auszunehmen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2013 – 8 A 809/12 –, juris, Rn. 64).
Die Kabinettsbeschlüsse sind schon begrifflich („Beschluss“) darauf gerichtet, das Ergebnis von Beratungen festzuhalten. Es ist gerade typisch, dass derartige Beschlüsse nicht die einzelnen, widerstreitenden Erwägungen der Entscheidungsfindung wiedergeben. Mithin stellen die Kabinettsbeschlüsse Ergebnisse von Beratungen dar und lassen gerade keinen gesicherten Rückschluss auf den eigentlichen Prozess der Meinungsbildung zu, sie sind somit als Beratungsergebnisse nicht schutzwürdig.
Sollten die den Kabinettsbeschlüssen gegenständlichen Themen Gegenstand fortlaufender Beratungen sein und womöglich künftig erneut vom Kabinett erörtert werden, so wären sie insofern lediglich als Beratungsgrundlage zu qualifizieren, und damit ebenfalls nicht schutzwürdig.

Das BVerwG hat darüber hinaus festgestellt, dass sogar Kurzprotokolle von Kabinettssitzungen zugänglich gemacht werden müssen (Urteil vom 13.12.2018 – 7 C 19/17 –, juris, Rn. 26) und in gleicher Weise auch der Zugang zu Kabinettsvorlagen – die nicht Gegenstand meines Antrags sind – gewährt werden muss (Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris, Rn. 20).

Einer Schwärzung personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich gerne zu und gehe davon aus, dass mein Antrag leicht und damit gebührenfrei zu beantworten sein dürfte. Hilfsweise bitte ich bereits jetzt um einen Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls und kann hierzu bei Bedarf gerne nähere Angaben machen.

Ich bitte ausdrücklich um eine elektronische Antwort per E-Mail.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlüsse der letzten Ka…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301034]
Datum
23. Februar 2024 19:50
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung. Hierzu vorsorglich die folgende rechtliche Würdigung: Meinem Antrag stehen keine Ausschlussgründe entgegen, insbesondere nicht der Schutz behördlicher Beratungen. Dieser erstreckt sich nicht weder auf Beratungsgrundlagen, noch Beratungsergebnisse (BVerwG mit Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26). Um letztere handelt es sich bei den Kabinettsbeschlüssen offensichtlich. Das Schutzzweck der Norm ist es, interne Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden aus dem Informationsanspruch auszunehmen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2013 – 8 A 809/12 –, juris, Rn. 64). Die Kabinettsbeschlüsse sind schon begrifflich („Beschluss“) darauf gerichtet, das Ergebnis von Beratungen festzuhalten. Es ist gerade typisch, dass derartige Beschlüsse nicht die einzelnen, widerstreitenden Erwägungen der Entscheidungsfindung wiedergeben. Mithin stellen die Kabinettsbeschlüsse Ergebnisse von Beratungen dar und lassen gerade keinen gesicherten Rückschluss auf den eigentlichen Prozess der Meinungsbildung zu, sie sind somit als Beratungsergebnisse nicht schutzwürdig. Sollten die den Kabinettsbeschlüssen gegenständlichen Themen Gegenstand fortlaufender Beratungen sein und womöglich künftig erneut vom Kabinett erörtert werden, so wären sie insofern lediglich als Beratungsgrundlage zu qualifizieren, und damit ebenfalls nicht schutzwürdig. Das BVerwG hat darüber hinaus festgestellt, dass sogar Kurzprotokolle von Kabinettssitzungen zugänglich gemacht werden müssen (Urteil vom 13.12.2018 – 7 C 19/17 –, juris, Rn. 26) und in gleicher Weise auch der Zugang zu Kabinettsvorlagen – die nicht Gegenstand meines Antrags sind – gewährt werden muss (Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris, Rn. 20). Einer Schwärzung personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich gerne zu und gehe davon aus, dass mein Antrag leicht und damit gebührenfrei zu beantworten sein dürfte. Hilfsweise bitte ich bereits jetzt um einen Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls und kann hierzu bei Bedarf gerne nähere Angaben machen. Ich bitte ausdrücklich um eine elektronische Antwort per E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301034/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung“ vom 23.02.2024 (#301034) …
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301034]
Datum
28. März 2024 15:28
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung“ vom 23.02.2024 (#301034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Thüringer Staatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> wegen Personalwechsel hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas verzög…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
AW: Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301034]
Datum
3. April 2024 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wegen Personalwechsel hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas verzögert, wofür ich um Verständnis bitte. Die von Ihnen erfragten Informationen kann ich Ihnen nicht zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung (per Mail genügt), ob Sie Ihre Anfrage weiter aufrechterhalten. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie mir bitte eine postalische Anschrift mit, damit ich Ihnen einen Bescheid formal zustellen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie mir den B…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301034]
Datum
7. April 2024 23:56
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie mir den Bescheid elektronisch hier per E-Mail, hilfsweise per De-Mail in der Variante der sicheren Anmeldung gem. § 55a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 VwGO übersenden. Da Sie meinen Antrag ablehnen möchte, beantrage ich hiermit hilfsweise zu einer vollständigen Auskunft in Form der Übersendung der Beschlüsse, mir die Betreffe/Themen der gegenständlichen Kabinettsbeschlüsse zu übersenden. Diesen Hilfsantrag bitte ich Sie ebenfalls im Bescheid zu berücksichtigen. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 301034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301034/
Thüringer Staatskanzlei
Ablehnungsbescheid
Von
Thüringer Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
11. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen

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Thüringer Staatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe den Bescheid gerade per Zustellungsurkunde an Ihre Adresse verfü…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
AW: Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301034]
Datum
12. April 2024 17:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe den Bescheid gerade per Zustellungsurkunde an Ihre Adresse verfügt. Ich hatte zuvor übersehen, dass wir Ihre Adresse doch hatten. Das Versehen bitte ich zu entschuldigen. Der Bescheid wird Ihnen in den kommenden Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen