Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats vom 19.10.2023 wurden gemäß Protokoll aus dem Gemeinderat untenstehende Fragen gestellt:
1. Baumaßnahmen Hochbehälter
Stadtrat Vollmer fragt nach, warum die Ausschreibung und Vergabe nicht im Gemeinderat war. Stadtkämmerer Kubot merkt an, dass die Sanierung der Leitungen vorangetrieben werden soll. Er wird die entsprechenden Punkte prüfen und nachliefern. Stadtrat Haage ergänzt hierzu, dass seit Jahresbeginn große Aushebungen entlang des Waldes bestehen.

2. Sanierung Annemarie Griesinger Hof
Stellvertretender Bauamtsleiter Rueß informiert über die Sanierungsarbeiten, die nun fast abgeschlossen sind. Stadtrat Spähn merkt an, dass seiner Meinung nach für die Fassade eine Holzverschalung beschlossen worden ist. Bürgermeister Deinet entgegnet, dass die Holzverschalung ca. 60.000 € teuer geworden wäre.

Zu beiden Themen sind im Bürgerinfoportal der Stadt keine Informationen zu finden. Daher stellen sich folgende Fragen
Wann wurden die Maßnahmen Hochbehälter und Sanierung Annemarie Griesinger Hof öffentlich beraten und welche Beschlüsse wurden gefasst?
Wie hoch waren die geplanten Kosten der beiden Maßnahmen?
Wann erfolgte der Beschluss zur Ausschreibung und wann erfolgte der Beschluss der Beauftragung?
Wann wurde dies im Gemeinderat diskutiert und wo kann man die entsprechenden Protokolle nachlesen?
Wenn es einen Beschluss des Gemeinderats für eine Holzverschalung gab, auf Grund welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser von der Verwaltung nicht umgesetzt?
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die der Verwaltung erlaubt auf Grund von Mehrkosten Gemeinderatsbeschlüsse ohne erneute Befragung bzw. Beschlussfassung des Gemeinderats nicht umzusetzen?

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  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Alexander Eisele
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Sitzung des Gemeinderats vo…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
Alexander Eisele
Betreff
Beschlüsse des Gemeinderats [#294943]
Datum
15. Dezember 2023 10:48
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Sitzung des Gemeinderats vom 19.10.2023 wurden gemäß Protokoll aus dem Gemeinderat untenstehende Fragen gestellt: 1. Baumaßnahmen Hochbehälter Stadtrat Vollmer fragt nach, warum die Ausschreibung und Vergabe nicht im Gemeinderat war. Stadtkämmerer Kubot merkt an, dass die Sanierung der Leitungen vorangetrieben werden soll. Er wird die entsprechenden Punkte prüfen und nachliefern. Stadtrat Haage ergänzt hierzu, dass seit Jahresbeginn große Aushebungen entlang des Waldes bestehen. 2. Sanierung Annemarie Griesinger Hof Stellvertretender Bauamtsleiter Rueß informiert über die Sanierungsarbeiten, die nun fast abgeschlossen sind. Stadtrat Spähn merkt an, dass seiner Meinung nach für die Fassade eine Holzverschalung beschlossen worden ist. Bürgermeister Deinet entgegnet, dass die Holzverschalung ca. 60.000 € teuer geworden wäre. Zu beiden Themen sind im Bürgerinfoportal der Stadt keine Informationen zu finden. Daher stellen sich folgende Fragen Wann wurden die Maßnahmen Hochbehälter und Sanierung Annemarie Griesinger Hof öffentlich beraten und welche Beschlüsse wurden gefasst? Wie hoch waren die geplanten Kosten der beiden Maßnahmen? Wann erfolgte der Beschluss zur Ausschreibung und wann erfolgte der Beschluss der Beauftragung? Wann wurde dies im Gemeinderat diskutiert und wo kann man die entsprechenden Protokolle nachlesen? Wenn es einen Beschluss des Gemeinderats für eine Holzverschalung gab, auf Grund welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser von der Verwaltung nicht umgesetzt? Gibt es eine rechtliche Grundlage, die der Verwaltung erlaubt auf Grund von Mehrkosten Gemeinderatsbeschlüsse ohne erneute Befragung bzw. Beschlussfassung des Gemeinderats nicht umzusetzen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Eisele Anfragenr: 294943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294943/ Postanschrift Alexander Eisele << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Eisele

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