Beschlüsse Ernährungsstrategie Berlin

Beschluss R-837/2020: Der RdB stimmt der Ernährungsstrategie des Senats – hier: Aktionsplan, unter Berücksichtigung einiger Anmerkungen zu.

und

finalen Senatsbeschluss vom 16.6.2020 auf Basis der Senatsvorlage Nr. S- 2821/2019.

Ergebnis der Anfrage

Meine Anfrage wurde abgelehnt und mein Widerspruch innehalb der ersten 3 Monate nicht bearbeitet. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat der Senatskanzlei schriftlich eine Frist zur Beantwortung meines Widerspruchs zugestellt. Daraufhin hat die Senatskanzlei innerhalb weniger Tage reagiert und mir einen Abhilfebescheid zugestellt - d.h. meinem Widerspruch stattgegeben.

Die Kosten des Widerspruchsverfahrens musste der Regierende Bürgermeister bzw. die Senatskanzlei tragen (d.h. die Kosten meines Anwalts). Außerdem fiel eine Gebühr von 5 Euro für die Herausgabe der Dokumente an, die ich gezahlt habe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Saskia Richartz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschl…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Saskia Richartz
Betreff
Beschlüsse Ernährungsstrategie Berlin [#281131]
Datum
14. Juni 2023 15:17
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss R-837/2020: Der RdB stimmt der Ernährungsstrategie des Senats – hier: Aktionsplan, unter Berücksichtigung einiger Anmerkungen zu. und finalen Senatsbeschluss vom 16.6.2020 auf Basis der Senatsvorlage Nr. S- 2821/2019.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Saskia Richartz Anfragenr: 281131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/281131/upload/cf7dca00faf93848ae6f8e995cc36f150c41c5fd/ Postanschrift Saskia Richartz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Saskia Richartz
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte Frau Richartz, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Land…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Beschlüsse Ernährungsstrategie Berlin [#281131]
Datum
22. Juni 2023 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Richartz, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.06.2023 [#281131]…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.06.2023 [#281131]
Datum
14. Juli 2023 09:07
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
466 Bytes
image002.jpg
434 Bytes
image003.jpg
482 Bytes
image004.jpg
473 Bytes
image005.jpg
449 Bytes
image006.jpg
2,2 KB


Sehr geehrte Frau Richartz, das anliegende Schreiben übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Saskia Richartz
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Saskia Richartz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschlüsse Ernährungsstrategie Berlin“ [#281131]
Datum
31. Juli 2023 16:35
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Zudem habe ich heute auch schriftlich Widerspruch beim Regierenden Bürgermeister bzw. der Senatskanzlei eingelegt (Versanddatum 31.7.23). Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die pauschale Handhabung der engauszulegenden Ausnahmeregelung zum Schutz von „Vertraulichkeit der Beratungen“ im Widerspruch mit den Vorgaben der Aarhus Konvention und Richtlinie 2003/4/EG steht und somit unzulässig ist. Mit Hinweis auf das OVG Münster, Urteil vom 3.8.2010 (8 A 283.08, Rn. 46), wäre zudem im Falle einer Berufung auf die „Vertraulichkeit der Beratungen“ eine ernsthafte und konkrete Gefährdung des Schutzguts erforderlich. Darüber hinaus ist im Falle des erfragten Beschlusses bzw. der erfragten Beschlüsse das Verfahren durch Annahme des/der Beschlüsse seitens des Berliner Senats abgeschlossen und somit nicht oder zumindest nicht vollumfänglich von der Vertraulichkeitsklausel betroffen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Saskia Richartz Anhänge: - 281131.pdf - 2023-07-14_1-2023-07-06rschreibenskzlbescheid.pdf - 2023-07-14_1-image001.jpg - 2023-07-14_1-image002.jpg - 2023-07-14_1-image003.jpg - 2023-07-14_1-image004.jpg - 2023-07-14_1-image005.jpg - 2023-07-14_1-image006.jpg Anfragenr: 281131 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Saskia Richartz
Widerspruch gegen den negativen Bescheid im Kontext meines Antrags auf Einsicht in die Beschlüsse des Berliner Senats zur Ernährungsstrategie vom 14.6.2023 (#281131)
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Saskia Richartz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den negativen Bescheid im Kontext meines Antrags auf Einsicht in die Beschlüsse des Berliner Senats zur Ernährungsstrategie vom 14.6.2023 (#281131)
Datum
31. Juli 2023
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 31. Juli 2023 Sehr geehrte Frau Richartz, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschä…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 31. Juli 2023
Datum
4. August 2023 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Richartz, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.1026 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Abhilfebescheid Nachdem die Senatskanzlei mehr als 3 Monate untätig war, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dies…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Abhilfebescheid
Datum
15. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nachdem die Senatskanzlei mehr als 3 Monate untätig war, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat der Senatskanzlei schriftlich eine Frist zur Beantwortung meines Widerspruchs zugestellt. Daraufhin hat die Senatskanzlei innerhalb weniger Tage reagiert und mir einen Abhilfebescheid zugestellt - d.h. meinem Widerspruch stattgegeben. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens musste der Regierende Bürgermeister bzw. die Senatskanzlei tragen (d.h. die Kosten meines Anwalts). Außerdem fiel eine Gebühr von 5 Euro für die Herausgabe der Dokumente an, die ich gezahlt habe.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Freigegebene Dokumente
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Freigegebene Dokumente
Datum
18. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen