Beschluss 10 E 1898/22 vom 01.12.2022

Ich bitte Sie mir den Beschluss 10 E 1898/22 vom 01.12.2022 in anonymisierter Form bereitzustellen.
Bitte nutzen Sie für elektronischen Schriftverkehr die unter Postadresse ebenfalls zu findende DE-Mail-Adresse.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss 10 E 1898/22 vom 01.12.2022 [#267930]
Datum
17. Januar 2023 06:47
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie mir den Beschluss 10 E 1898/22 vom 01.12.2022 in anonymisierter Form bereitzustellen.<< Antragsteller:in >> Bitte nutzen Sie für elektronischen Schriftverkehr die unter Postadresse ebenfalls zu findende DE-Mail-Adresse. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/267930/upload/ca10ac4ae9f86f91d966f1713b4b4ae8fda966a6/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> DE Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof
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Von
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
WG: Beschluss 10 E 1898/22 vom 01.12.2022 [#267930]
Datum
17. Januar 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
... die von Ihnen angegebene DE-Mail-Adresse (siehe unten) ist leider nicht erreichbar. Mit freundlichen Grüßen