Beschluss 15 VA 14/21

die anonymisierte Abfassung des Beschlusses 15 VA 14/21 vom 23.12.21

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss 15 VA 14/21 [#268281]
Datum
21. Januar 2023 16:59
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die anonymisierte Abfassung des Beschlusses 15 VA 14/21 vom 23.12.21
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268281/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Beschluss 15 VA 14/21 [#268281]
Datum
21. Januar 2023 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
Gerichtliche Entscheidungen - Ihre E-Mail vom 21.01.2023 - Ihr Zeichen: 268281 1451 a E - 16. 42/23 Gerichtliche …
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
Gerichtliche Entscheidungen - Ihre E-Mail vom 21.01.2023 - Ihr Zeichen: 268281
Datum
23. Januar 2023 10:04
Status
1451 a E - 16. 42/23 Gerichtliche Entscheidungen Ihre E-Mail vom 21.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde an die Verfahrenspflegestellte NRWE weitergeleitet. Anfragen zu Entscheidungen bitte ich demnächst an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Hamm
Gerichtliche Entscheidungen - Ihre E-Mail vom 21.01.2023 - Ihr Zeichen: Anfrage-Nr.: 268281 1451 a E - 16. 42/23 …
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
Gerichtliche Entscheidungen - Ihre E-Mail vom 21.01.2023 - Ihr Zeichen: Anfrage-Nr.: 268281
Datum
2. Februar 2023 08:47
Status
1451 a E - 16. 42/23 Gerichtliche Entscheidungen Ihre E-Mail vom 21.01.2023 Ihr Zeichen: Anfrage-Nr.: 268281 Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf die vorbezeichnete E-Mail teile ich mit, dass die Einstellung der gewünschten Entscheidung 15 VA 14/21 vom 23.12.2021 in die Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen, NRWE, veranlasst wurde. Die Entscheidung steht Ihnen in Kürze unter www.nrwe.de<http://www.nrwe.de/> zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen