Beschluss 2023/10 des IT-Planungsrates, hier Bericht xdomea

Bitte stellen Sie den Bericht zu xdomea Verwaltung zur Verfügung, ohne den der Beschluss nicht bewertet werden kann. Der Beschluss 2023/10 des IT-Planungsrates vom 29.03.2023 nimmt Referenz zu einem Bericht (xdomea Verwaltung, wahrscheinlich von der AG xdomea) der in der Sitzung vom 29.03.2023 besprochen und beschlossen wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
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An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss 2023/10 des IT-Planungsrates, hier Bericht xdomea [#274386]
Datum
30. März 2023 16:19
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie den Bericht zu xdomea Verwaltung zur Verfügung, ohne den der Beschluss nicht bewertet werden kann. Der Beschluss 2023/10 des IT-Planungsrates vom 29.03.2023 nimmt Referenz zu einem Bericht (xdomea Verwaltung, wahrscheinlich von der AG xdomea) der in der Sitzung vom 29.03.2023 besprochen und beschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274386/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Sie wird unter dem o. a. Aktenz…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
RE-21-00005 / Beschluss 2023/10 des IT-Planungsrates, hier Bericht xdomea [#274386]
Datum
3. April 2023 14:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Sie wird unter dem o. a. Aktenzeichen geführt. Bis zur Beantwortung bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Es ist beabsichtigt, das weitere Verfahren über die von FragDenStaat.de generierte E-Mail-Adresse zu führen. Ich bitte Sie, weitere Anfragen in diesem Verfahren ausschließlich an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten, um eine einheitliche Bearbeitung gewährleisten zu können. Mit freundlichen Grüßen

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FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr << Antragsteller:in >> zu dem von Ihnen angefragten Themenkomplex liegt der FITKO nur der beigef…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
AW: RE-21-00005 / Beschluss 2023/10 des IT-Planungsrates, hier Bericht xdomea [#274386]
Datum
24. April 2023 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> zu dem von Ihnen angefragten Themenkomplex liegt der FITKO nur der beigefügte Steckbrief vor. Eventuelle weitere Unterlagen könnten beim Innenministerium Baden-Württemberg vorliegen, wo das Thema federführend betreut wird. Mit freundlichen Grüßen

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