Beschluss BK7-13-031 vom 13.03.2015 (ungeschwärzt)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 13.3.2015 lehnte die Bundesnetzagentur den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens BK7-08-009 (Teilausnahme für OPAL) ab. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK7-GZ/2013/BK7-13-031/BK7-13-031_Beschluss_download.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bitte senden Sie mir den Beschluss BK7-13-031 in ungeschwärzter Fassung zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 13.3.2015 lehnte die Bundesnetzagentur den …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss BK7-13-031 vom 13.03.2015 (ungeschwärzt) [#296583]
Datum
8. Januar 2024 13:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 13.3.2015 lehnte die Bundesnetzagentur den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens BK7-08-009 (Teilausnahme für OPAL) ab. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK7-GZ/2013/BK7-13-031/BK7-13-031_Beschluss_download.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Bitte senden Sie mir den Beschluss BK7-13-031 in ungeschwärzter Fassung zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296583/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigt Ihnen die Beschlusskammer den Empfang Ihres Antrags au…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Beschluss BK7-13-031 vom 13.03.2015 (ungeschwärzt) [#296583]
Datum
10. Januar 2024 09:04
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigt Ihnen die Beschlusskammer den Empfang Ihres Antrags auf Informationszugang vom 08.01.2024. Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG der Informationszugang zwar innerhalb eines Monats erfolgen soll. Jedoch bleibt gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG § 8 IFG unberührt was bedeutet, dass die Bearbeitung durch die notwendige Drittbeteiligung länger dauern kann. Denn gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 08.01.2024 erhalten Sie anbei den Besc…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Beschluss BK7-13-031 vom 13.03.2015 (ungeschwärzt) [#296583]
Datum
7. Februar 2024 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 08.01.2024 erhalten Sie anbei den Beschluss der Beschlusskammer 7 vom 13.03.2015 (Az. BK7-13-031) in ungeschwärzer Fassung. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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