Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.02.2002 hat die Bundes-Finanzministerkonferenz beschlossen, dass es bundesweit keine Rückforderung des Besoldungsanteils Bürokostenentschädigung 2001 der Gerichtsvolllzieher geben soll. Ich bitte um Mitteilung, warum dieser Beschluss nicht für mich als ehemaligen inzwischen seit über 10 Jahren pensionieren bayerischen. Gerichtsvollzieher gilt. Ich habe bisher weder vom Bayer. Justizministerium noch vom Bayer. Finanzministerium auf diese Frage eine Antwort erhalten. Es werden ohne Berücksichtigung dieses nachweislich eines mir vorliegenden Schreibens dem Bayer. Justizministerium und dem Präsidenten des OLG München seit 25. März 2002 (Aktenzeichen 2103-IV-8557/2001) bekannten Beschlusses gegen mich vom Präsidenten des OLG München aktuell Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt und mir nicht einmal der vom Dienstherrn errechnete Pfändungsfreibetrag meiner Versorgungsbezüge verbleibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Grygier
Anfragenr: 298260
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Gottfried Grygier
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