Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
- Anfrage an:
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Ich hätte gern eine konkrete Aussage zu Beschlüsse und Urteile:
Warum erhalte ich keine Kopie des vom Richter unterschriebenen Beschlusses /Urteils?
Wo kann ich diesen Originalbeschluss einsehen?
Warum unterschreibt eine Justizangestellte?
Seit wann ist die Staatshaftung erlöschen?
Müssen Richter nun privat haften?
Unterschreiben sie deshalb keine Urteile oder Beschlüsse?
Korrespondenz
-
Frist – 30.04.2013
- 27. Mär 2013
- 03. Apr
- 11. Apr
- 18. Apr
- 03. Mai 2013
- Von
- Manfred Meier
- Betreff
- Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
- Datum
- 27. März 2013 10:08
- An
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Betreff
- Abwesend: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
- Datum
- 27. März 2013 11:23
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Manfred Meier
- Betreff
- AW: Abwesend: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
- Datum
- 27. März 2013 12:02
- An
- Amtsgericht Gelsenkirchen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Manfred Meier
- Betreff
- AW: AW: Abwesend: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
- Datum
- 30. April 2013 04:59
- An
- Amtsgericht Gelsenkirchen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung!
- Von
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Betreff
- AW: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
- Datum
- 3. Mai 2013 13:26
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Am 10. Februar 2014 19:57:
-
Die Ausführungen des Amtsgerichtes Gelsenkirchen sind verfahrensrechtlich nicht zutreffend und deshalb (menschen-)rechtswidrig, da den Prozessparteien keine Ausfertigungen, sondern Urteile zugestellt … Alles lesen
Die Ausführungen des Amtsgerichtes Gelsenkirchen sind verfahrensrechtlich nicht zutreffend und deshalb (menschen-)rechtswidrig, da den Prozessparteien keine Ausfertigungen, sondern Urteile zugestellt werden. - Beweis § 317 (1) ZPO.
§ 317 ZPO unterscheidet i.Ü. schon zwischen Urteile und Ausfertigungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/_…
Ausfertigungen werden ausschließlich auf Antrag erteilt ( § 317 (2) S. 2 ZPO).
Haben Sie einen solchen Antrag gestellt ?
Urteile hingegen werden den Prozessparteien zugestellt und verbleiben deshalb auch nicht in den Gerichtsakten.
Den Begriff "Originale" kennt das Verfahrensrecht (ZPO) in Zusammenhang mit der Urteilszustellung gem. § 317 (1) ZPO überhaupt nicht.
Die Aussage des Gerichts, dass Originale in der Gerichtsakte verbleiben, ist somit frei erfundenes Verfahrensrecht und deshalb nichtig.
Man hat Ihnen nicht die Wahrheit gesagt.
Der Hintergrund ist, dass das Staatshaftungsgesetz schon in den 1980 èr Jahren vom BVerfG als nichtig abgeurteilt wurde, so das Richter gem. BGB selbstschuldnerisch haften.
Um dies zu umgehen, werden Urteile nicht mehr unterschrieben, da Richter an "Urteile" gebunden sind (vgl. § 318 ZPO).
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/_…
Keine Bindung; keine Haftung.
Mehr unter http://menschenrechtsverfahren.wordpres… - Am 11. Februar 2014 11:04:
-
Somit wurde der Antrag auf Informationsfreiheit rechtswidrig beschieden bzw. ist der Bescheid aus diesem Grunde nichtig. Da der Bescheid keine … Alles lesen
Somit wurde der Antrag auf Informationsfreiheit rechtswidrig beschieden bzw. ist der Bescheid aus diesem Grunde nichtig.
Da der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält, dürfte die Frist von einem Jahr noch nicht überschritten sein, gegen diesen Bescheid ein Rechtsmittel einzulegen.
Ich habe nach verlorenem Prozess gegen Ärztin vor Landgericht einen von der "Justizobersekretärin als Notar" unterschriebenen Beschluss erhalten (§317 ZPO). … Alles lesen
Ich habe nach verlorenem Prozess gegen Ärztin vor Landgericht einen von der "Justizobersekretärin als Notar" unterschriebenen Beschluss erhalten (§317 ZPO). Akteneinsicht in das Original- Urteil wurde mir ohne Weiteres gewährt.Das Original war von allen drei bei der mündlichen Anhörung anwesenden Richtern unterschrieben.(§315 ZPO).Was ist davon zu halten? Identisch sind die Urkunden damit aber nicht, oder?