Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht,
Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20

(Ablehnung der Zulassung der Berufung zu
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht,
Urteil vom 19. November 2019 – 8 A 835/17)

Vorzugsweise veröffentlichen Sie dieses doch bitte gerne auf der Webseite
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/

Da dieses Gerichtsurteil im Tätigkeitsbericht des ULD erwähnt wird,
besteht auch ein öffentliches Interesse an diesem Urteil:

https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb41/uld-41-taetigkeitsbericht-2023.pdf

Ferner habe ich ein persönliches Interesse an dem Urteil,
da ich selbst gegen Video-Überwachungen im öffentlichen Raum gerichtlich vorgehen möchte,
und die Inhalte der Entscheidung daher als zur Prozess-Vorbereitung naheliegend erachte.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Eine Pflicht zur Herausgabe/Veröffentlichung ergibt sich wohl aus folgenden Beschlüssen/Urteilen:
BVerwG, Urteil vom 26.02.1997, 6 C 3/96
BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, Az. 6 C 35/13
BVerfG, Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15
BGH, Beschluss vom 05.04.2017, IV AR (VZ) 2/16

Die Befugnis zur Weitergabe von Urteilen und Beschlüssen beschränkt sich nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des betreffenden Gerichts veröffentlichungswürdig sind (vgl. BGH, aaO). Vielmehr sind die Gerichte grundsätzlich verpflichtet, einem Verlangen auf Überlassung einer anonymisierten Abschrift einer gerichtlichen Entscheidung zu entsprechen, wenn ein öffentliches Interesse an der Überlassung der Entscheidung besteht. Entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit belegen regelmäßig ein öffentliches Interesse (vgl. BGH, aaO; BVerwGE 104, 105, 111). (Zitat aus BGH Beschluss v. 25.03.2021 - IX AR (VZ) 1/19)

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Beschluss auf juris.de:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j…

Kostenpunkt der privaten Übersendung:
1,50 Euro laut § 86 LJG i.V.m. KV 2000 Ziffer 2 JVKostG
Siehe
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j…
https://www.buzer.de/Anlage_JVKostG.htm

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
13. September 2023 14:22
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 (Ablehnung der Zulassung der Berufung zu Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. November 2019 – 8 A 835/17) Vorzugsweise veröffentlichen Sie dieses doch bitte gerne auf der Webseite https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/ Da dieses Gerichtsurteil im Tätigkeitsbericht des ULD erwähnt wird, besteht auch ein öffentliches Interesse an diesem Urteil: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb41/uld-41-taetigkeitsbericht-2023.pdf Ferner habe ich ein persönliches Interesse an dem Urteil, da ich selbst gegen Video-Überwachungen im öffentlichen Raum gerichtlich vorgehen möchte, und die Inhalte der Entscheidung daher als zur Prozess-Vorbereitung naheliegend erachte. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Eine Pflicht zur Herausgabe/Veröffentlichung ergibt sich wohl aus folgenden Beschlüssen/Urteilen: BVerwG, Urteil vom 26.02.1997, 6 C 3/96 BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, Az. 6 C 35/13 BVerfG, Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15 BGH, Beschluss vom 05.04.2017, IV AR (VZ) 2/16 Die Befugnis zur Weitergabe von Urteilen und Beschlüssen beschränkt sich nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des betreffenden Gerichts veröffentlichungswürdig sind (vgl. BGH, aaO). Vielmehr sind die Gerichte grundsätzlich verpflichtet, einem Verlangen auf Überlassung einer anonymisierten Abschrift einer gerichtlichen Entscheidung zu entsprechen, wenn ein öffentliches Interesse an der Überlassung der Entscheidung besteht. Entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit belegen regelmäßig ein öffentliches Interesse (vgl. BGH, aaO; BVerwGE 104, 105, 111). (Zitat aus BGH Beschluss v. 25.03.2021 - IX AR (VZ) 1/19) Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> für die Übersendung der erbetenen Entscheidung per Mail fallen gemäß § 86…
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
15. September 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die Übersendung der erbetenen Entscheidung per Mail fallen gemäß § 86 LJG i.V.m. KV 2000 Ziffer 2 JVKostG Kosten in Höhe von 1,50 Euro (1 Dokument) an. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Kosten-Auskunft, die Kosten übernehme ich gern. Ich freue mich auf die Zusendung d…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
17. September 2023 20:55
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Kosten-Auskunft, die Kosten übernehme ich gern. Ich freue mich auf die Zusendung der Entscheidung. Wie kann ich eine Veröffentlichung unter https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/ fördern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die erbetene Entscheidungsabschrift zum Aktenzeichen …
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
18. September 2023 07:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die erbetene Entscheidungsabschrift zum Aktenzeichen 4 LB 11/20. Die Entscheidung ist unanfechtbar   Es ist eine Dokumentenpauschale gemäß § 86 LJG i.V.m. KV 2000 Ziffer 2 JVKostG entstanden.                1 Dokument à  1,50 € =    1,50   €                                                                  Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto des Finanzverwaltungsamtes  Schleswig-Holstein, - Landeskasse -, bei der Deutschen Bundesbank, Kto-Nr. 210 015 08, BLZ 210 000 00. IBAN DE82 2000 0000 0020 2015 77, BIC MARKDEF1200 Als Verwendungszweck geben Sie unbedingt als Kostenträger 80990K099001“G“ und das Aktenzeichen 143 E - 4 OVG 12/23 an. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Zusendung. Die Dokumentenpauschale wurde überwiesen. Spricht hier ko…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
18. September 2023 11:57
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Zusendung. Die Dokumentenpauschale wurde überwiesen. Spricht hier konkret etwas dagegen, die Rechtsanwälte beider Seiten und die entscheidenden Richter namentlich zu benennen? (Vergleiche BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, Az. 6 C 35/13) "Öffentliche Datenbanken sind bei der Frage, ob dort veröffentlichungswürdige Gerichtsentscheidungen eingestellt werden dürfen, anderen Presseorganen, die solche Entscheidungen veröffentlichen oder in ihrer Berichterstattung verwerten wollen, gleichzustellen." (LG München I, · Verf. v. 19.01.2016 - 6 AR 5/15, 6 AR 6/15) Wie kann ich eine Veröffentlichung unter https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/ fördern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Fragen vom 18.09.2023 unter dem Betreff „Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20“ vom 13.09.202…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
17. Oktober 2023 10:01
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Fragen vom 18.09.2023 unter dem Betreff „Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20“ vom 13.09.2023 (#288217) wurden von Ihnen noch nicht beantwortet. Sie sind unten erneut abgedruckt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> die Entscheidung zum Aktenzeichen 4 LA 11/20 wurde heute an Juris gegeben…
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
24. Oktober 2023 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Entscheidung zum Aktenzeichen 4 LA 11/20 wurde heute an Juris gegeben. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vor einer Veröffentlichung oder dem Entscheidungsversandt anonymisiert. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie hatten mir am 24.10.2023 mitgeteilt, dass o.g. Urteil auf juris veröffentlicht zu haben. Ab wann w…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
30. Oktober 2023 02:08
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie hatten mir am 24.10.2023 mitgeteilt, dass o.g. Urteil auf juris veröffentlicht zu haben. Ab wann wird es dort verfügbar sein? ich kann es dort nicht finden. Wenn ich auf der Webseite https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/search einen der folgenden Suchbegriffe verwende, kommen keine passenden Treffer AZ:"4 LA 11/20" DATUM:13.07.2022 ECLI:DE:OVGSH:2022:0713.4LA11.20.00 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie hatten mir am 24.10.2023 mitgeteilt, das o.g. Urteil auf juris veröffentlicht zu haben. Ab wann w…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juris, fehlt: Beschluss vom 13. Juli 2022 – 4 LA 11/20 [#288217]
Datum
6. November 2023 10:26
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie hatten mir am 24.10.2023 mitgeteilt, das o.g. Urteil auf juris veröffentlicht zu haben. Ab wann wird es dort verfügbar sein? Ich kann es dort nicht finden. Wenn ich auf der Webseite https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/search einen der folgenden Suchbegriffe verwende, kommen keine passenden Treffer AZ:"4 LA 11/20" DATUM:13.07.2022 ECLI:DE:OVGSH:2022:0713.4LA11.20.00 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
4 LA 11/21 Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit der Leitung der Bücherei des Oberverwaltu…
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
4 LA 11/21
Datum
6. November 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit der Leitung der Bücherei des Oberverwaltungsgerichts ist die Veröffentlichung bereits in Vorbereitung, sodass die Entscheidung in 3 - 4 Tagen in juris einsehbar ist. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217] Guten Tag, vielen Dank, das Urteil ist mittlerweile auf juris z…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217]
Datum
11. November 2023 09:45
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank, das Urteil ist mittlerweile auf juris zu finden: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=JURE230057562 Darin lautet das angebliche Urteils-Datum 14.07.2022. Ich denke, dass sich hierbei leider ein Fehler eingeschlichen hat. Grund: In der mir übersandten Kopie, siehe https://fragdenstaat.de/dokumente/239711-4la1120beschlussanonym/ als auch bei der ersten Zitierung des Urteils, siehe https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb41/uld-41-taetigkeitsbericht-2023.pdf auf Seite 69 lautet das Datum des Urteils 13.07.2022. Dies hat auch Auswirkungen auf den ECLI: Dieser müsste lauten ECLI:DE:OVGSH:2022:0713.4LA11.20.00 (wenn 13.07.2022) ECLI:DE:OVGSH:2022:0714.4LA11.20.00 (wenn 14.07.2022) Ich bitte um Hinweis, welches Datum das richtig ist, und nötigenfalls Korrektur bei juris. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217] Guten Tag, (1) vielen Dank, das Urteil 4 LA 11/21 ist mittl…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217]
Datum
16. Dezember 2023 10:16
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, (1) vielen Dank, das Urteil 4 LA 11/21 ist mittlerweile auf juris zu finden: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=JURE230057562 Darin lautet das angebliche Urteils-Datum 14.07.2022. Dagegen lautet das Datum des Urteils 13.07.2022 sowohl in der mir übersandten Kopie, siehe https://fragdenstaat.de/dokumente/239711-4la1120beschlussanonym/ als auch bei der ersten Zitierung des Urteils, siehe https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb41/uld-41-taetigkeitsbericht-2023.pdf auf Seite 69. Dies hat auch Auswirkungen auf den ECLI: Dieser müsste lauten ECLI:DE:OVGSH:2022:0713.4LA11.20.00 (wenn 13.07.2022) ECLI:DE:OVGSH:2022:0714.4LA11.20.00 (wenn 14.07.2022) Ich bitte um Hinweis, welches Datum das richtig ist, und nötigenfalls Korrektur bei juris. (2) Dass das Urteil die folgende Beklagte hat, trägt aus meiner Sicht viel zum Verständnis des Urteils bei: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein (ULD), vertreten durch die Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte, Holstenstraße 98, 24103 Kiel Gibt es einen guten Grund, diese Information bei der Veröffentlichung auf juris zu entfernen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217] Guten Tag, ich hatte mich mit E-Mail vom 16.12.2023 an Sie …
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217]
Datum
20. Januar 2024 09:33
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hatte mich mit E-Mail vom 16.12.2023 an Sie mit den folgenden beiden Fragen gewendet, auf die ich leider bisher keine Antwort erhalten habe: (1) Auf juris lautet das angebliche Urteils-Datum 14.07.2022. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=JURE230057562 Dagegen lautet das Datum des Urteils 13.07.2022 sowohl in der mir übersandten Kopie, siehe https://fragdenstaat.de/dokumente/239711-4la1120beschlussanonym/ als auch bei der ersten Zitierung des Urteils, siehe https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb41/uld-41-taetigkeitsbericht-2023.pdf auf Seite 69. Dies hat auch Auswirkungen auf den ECLI: Dieser müsste lauten ECLI:DE:OVGSH:2022:0713.4LA11.20.00 (wenn 13.07.2022) ECLI:DE:OVGSH:2022:0714.4LA11.20.00 (wenn 14.07.2022) Ich bitte um Hinweis, welches Datum das richtig ist, und nötigenfalls Korrektur bei juris. (2) Dass das Urteil die folgende Beklagte hat, trägt aus meiner Sicht viel zum Verständnis des Urteils bei: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein (ULD), vertreten durch die Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte, Holstenstraße 98, 24103 Kiel Gibt es einen guten Grund, diese Information bei der Veröffentlichung auf juris zu entfernen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
AW: [EXTERN] AW: 4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217][141-E-1-1407] Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: 4 LA 11/21 - Entscheidungs-Datum unklar [#288217][141-E-1-1407]
Datum
26. Januar 2024 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die im Rahmen der hiesigen Verwaltung zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Geschäftsstelle des 4. Senats mir die anonymisierte Fassung des Beschlusses in der Sache 4 LA 11/20 zur Verfügung gestellt hat. Der anonymisierten Fassung konnte ich entnehmen, dass der Beschluss auf den 13. Juli 2022 (nicht den 14. Juli 2022) datiert und der Beklagte - das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein (ULD) - nicht anonymisiert worden ist. Der Beschluss ist von hier aus zur Veröffentlichung an juris gesandt worden. Wie Sie zutreffend ausführen, wird in juris aber leider das Entscheidungsdatum falsch dargestellt (dort wird der 14. Juli 2022 genannt). Aus diesem Grund ist juris von hier aus darum gebeten worden, das Entscheidungsdatum zu korrigieren (auf den 13. Juli 2022). Für den Umstand, dass in der juris-Veröffentlichung der Beklagte nicht genannt wird (die juris-Veröffentlichung enthält kein Rubrum), ist allein juris verantwortlich. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, müssten Sie sich daher direkt an juris wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
4 LA 11/21 (141-E-1-1407) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die im Rahmen der…
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
4 LA 11/21 (141-E-1-1407)
Datum
29. Januar 2024 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die im Rahmen der hiesigen Verwaltung zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Geschäftsstelle des 4. Senats mir die anonymisierte Fassung des Beschlusses in der Sache 4 LA 11/20 zur Verfügung gestellt hat. Der anonymisierten Fassung konnte ich entnehmen, dass der Beschluss auf den 13. Juli 2022 (nicht den 14. Juli 2022) datiert und der Beklagte - das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein (ULD) - nicht anonymisiert worden ist. Der Beschluss ist von hier aus zur Veröffentlichung an juris gesandt worden. Wie Sie zutreffend ausführen, wird in juris aber leider das Entscheidungsdatum falsch dargestellt (dort wird der 14. Juli 2022 genannt). Aus diesem Grund ist juris von hier aus darum gebeten worden, das Entscheidungsdatum zu korrigieren (auf den 13. Juli 2022). Für den Umstand, dass in der juris-Veröffentlichung der Beklagte nicht genannt wird (die juris-Veröffentlichung enthält kein Rubrum), ist allein juris verantwortlich. Sollte Sie hierzu weitere Fragen haben, müssten Sie sich daher direkt an juris wenden. Mit freundlichen Grüßen

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