Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach UIG

Guten Tag,

beim im Betreff genannten Bauvorhaben haben Sie per Planfeststellungsbeschluss mit sofortigen Vollzug folgende Beschlussauflagen bzw. Bestimmungen für den Vorhabenträger erlassen:

A4.1.3
"Zur Verringerung der Staubbelastung des öffentlichen Straßennetzes sind Reifenwaschanlagen mit Wasseraufbereitung im Kreislaufsystem einzurichten."

Weitere Inhalte des Beschlusses:
"Entscheidung
Zur Minimierung von Staubbelastungen werden von den Vorhabenträgern folgende
Maßnahmen zugesichert:
• ...
• Befestigung und regelmäßige Reinigung der Erschließungsstraßen, sowie der Zufahrbereiche auf öffentlichem Straßenland
• witterungsabhängige Befeuchtung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen.
• Reifenwaschanlagen auf Baustelleneinrichtungsflächen, Befestigung und regelmäßige Reinigung der Erschließungsstraßen der BE-Flächen
Zudem werden diese Maßnahmen in den Nebenbestimmungen festgesetzt."

Weitere Auflagen aus dem Beschluss sind:

"Für die Sauberhaltung des öffentlichen Straßennetzes werden Reifenwaschanlagen
mit Wasseraufbereitung im Kreislaufsystem eingerichtet."

"Zudem wird es Reifenwaschanlagen auf Baustelleneinrichtungsflächen geben."

"Zudem sichern die Vorhabenträger zu, dass Reifenwaschanlagen eingesetzt und
Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr auf den Erschließungsstraßen regelmäßig und zeitnah entfernt werden."

Ich habe daher 1 Frage:

Warum sind bzw. werden diese Reifenwaschanlagen in planfestgestellter Anzahl und nachweislicher Erforderlichkeit nicht umgesetzt?
! Die Straßen sind seit Baubeginn in einem erbärmlichen, unzureichenden und verdreckten Zustand !

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG).Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach UIG Guten Tag, beim im Betreff genannten Bauvorhaben haben Sie per Planfeststellungsbeschluss mit so…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
24. März 2023 21:42
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach UIG Guten Tag, beim im Betreff genannten Bauvorhaben haben Sie per Planfeststellungsbeschluss mit sofortigen Vollzug folgende Beschlussauflagen bzw. Bestimmungen für den Vorhabenträger erlassen: A4.1.3 "Zur Verringerung der Staubbelastung des öffentlichen Straßennetzes sind Reifenwaschanlagen mit Wasseraufbereitung im Kreislaufsystem einzurichten." Weitere Inhalte des Beschlusses: "Entscheidung Zur Minimierung von Staubbelastungen werden von den Vorhabenträgern folgende Maßnahmen zugesichert: • ... • Befestigung und regelmäßige Reinigung der Erschließungsstraßen, sowie der Zufahrbereiche auf öffentlichem Straßenland • witterungsabhängige Befeuchtung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen. • Reifenwaschanlagen auf Baustelleneinrichtungsflächen, Befestigung und regelmäßige Reinigung der Erschließungsstraßen der BE-Flächen Zudem werden diese Maßnahmen in den Nebenbestimmungen festgesetzt." Weitere Auflagen aus dem Beschluss sind: "Für die Sauberhaltung des öffentlichen Straßennetzes werden Reifenwaschanlagen mit Wasseraufbereitung im Kreislaufsystem eingerichtet." "Zudem wird es Reifenwaschanlagen auf Baustelleneinrichtungsflächen geben." "Zudem sichern die Vorhabenträger zu, dass Reifenwaschanlagen eingesetzt und Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr auf den Erschließungsstraßen regelmäßig und zeitnah entfernt werden." Ich habe daher 1 Frage: Warum sind bzw. werden diese Reifenwaschanlagen in planfestgestellter Anzahl und nachweislicher Erforderlichkeit nicht umgesetzt? ! Die Straßen sind seit Baubeginn in einem erbärmlichen, unzureichenden und verdreckten Zustand ! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG).Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in &g…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
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Betreff
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
10. April 2023 01:32
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, << Antragsteller:in >> sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ich erinnere an die Mail v. 24.03.23 mit der Bitte um alsbaldige Nachricht.<< Antragsteller:in >> Bitet antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>><< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], da es sich bei Reifenwaschanlagen um Schutzvorkehrungen handelt, ist der Umgang damit zwangs…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
21. April 2023 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], da es sich bei Reifenwaschanlagen um Schutzvorkehrungen handelt, ist der Umgang damit zwangsläufig abhängig von dem konkreten Schmutzanfall in der Bauphase. Wo kein Schmutz anfällt sind sie nicht notwendig und wenn sie an anderer Stelle effizienter sind als zunächst vorgesehen, ist die Verschiebung als unwesentliche Änderung jedenfalls nicht verfahrensrelevant. Aus Ziffer A.4.4.6. des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA 21 geht eindeutig hervor, dass nicht zwingend Reifenwaschanlagen bei Immissionen eingesetzt werden müssen, sondern zielgerichtete Maßnahmen, worauf bereits mehrfach hingewiesen wurde. Ich gehe davon aus, dass sich mit dieser Antwort Ihre Nachfrage vom 10.04.2023 erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle [geschwärzt] Sachbereich 1 [geschwärzt] Planfeststellung, Recht
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich beziehe mich auf Ihre Mail v. 21.04.23. Anbei 3 kurze Fragen: Wer legt fest, ob die planfestgestel…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
0932814021938470923874098273409834 Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
17. Juni 2023 01:01
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich beziehe mich auf Ihre Mail v. 21.04.23. Anbei 3 kurze Fragen: Wer legt fest, ob die planfestgestellten Reifenwaschanlagen zum Einsatz kommen also notwendig sind oder nicht? Warum wurden über 10 Anlagen in die Planunterlagen aufgenommen und von der Planfeststellungsbehörde demnach im Abwägungsprozess als erforderlich angeshen, wenn diese nach Ihren Angaben gar nicht zwingend erforderlich sind? Was waren die damals aus fachlicher Sicht entscheidungserheblichen Gründe, so viele Anlagen vorzusehen? Bitet antworten Sie an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 274010 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Eisenbahn-Bundesamt
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststel…
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
14. Juli 2023 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], die Darstellung der Reifenwaschanlagen in den Planunterlagen beruht auf einer planerischen Einschätzung der Vorhabenträger vor der Bauausführungsphase. Da die Bauausführung als dynamisches Geschehen zum Zeitpunkt der Planfeststellungsentscheidung noch nicht bis ins Detail sicher abschätzbar ist, können sich bauablaufbedingt andere Notwendigkeiten ergeben als ursprünglich zugrunde gelegt. Aus diesem Grund wurde in den Planfeststellungsbeschluss die Auflage A 4.4.6 aufgenommen, aus der sich ergibt, dass die Errichtung von Reifenwaschanlagen nur eine der genannten möglichen Vorkehrungen ist, um unzumutbare Staubimmissionen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Sachbereich 1 [geschwärzt] Planfeststellung, Recht Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg Tel.: 0911/2493 [geschwärzt] 0 Fax: 0911/2493 [geschwärzt] 9150 eMail: poststelle-nrb@eba.bund.de [geschwärzt] Sb1-mue-nrb@eba.bund.de [geschwärzt]
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AW: Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfest…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
19. September 2023 20:36
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie sind unzumutbare Staubimmissionen definiert? Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen mwd << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/
Eisenbahn-Bundesamt
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststel…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
18. Oktober 2023 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Luftverunreinigungen wie Staub können nach § 3 Abs.1 BImSchG unzumutbare schädliche Umwelteinwirkungen sein, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Bewertung, ob in diesem Sinne eine mögliche Unzumutbarkeit vorliegt erfolgt somit unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und Besonderheiten des konkreten Einzelfalles. Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Sachbereich [geschwärzt] Planfeststellung, Recht Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg [geschwärzt] 0911/2493 [geschwärzt] [geschwärzt] 0911/2493 [geschwärzt] 9150 eMail: poststelle-nrb@eba.bund.de Organisationspostfach: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de [geschwärzt]
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Info -Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfe…
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Info -Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
26. November 2023 23:30
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Nachricht v. 18.10.2023. Dazu habe ich 2 Nachfragen: Kontrolliert das EBA die Straßenzüge auf den Grad von Verschmutzungen? Wer bzw. welche Behörde stellt die Unzumutbarkeit fest? Bitet antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/
Eisenbahn-Bundesamt
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststel…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
21. Dezember 2023 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Hierzu verweise ich auf das Schreiben vom 18.07.2023 , das sie vom EBA erhalten haben, sowie auf die E-Mail vom 19.11.2021 zur Anfrage Nr. #232182. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
a s i - zzz - EBA Ast N - Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnbe…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
a s i - zzz - EBA Ast N - Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
25. Dezember 2023 02:40
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr << Anrede >> dies ist eine eigenständige Anfrage gem. UIG v. 24.03.23. Etwaige Verweise auf ferne Schreiben oder zusätzliche parallele Anfragen im Zuge von anderen Sachverhalten sind nicht im Fokus der Betrachtungen und fragentechnisch unbrauchbar sowie verbaldynamisch verzerrt, aufgrund fehlendem Sachverhaltsbezug. Ich fordere Sie erneut und berechtigt auf, als Aufsichtsbehörde auf meine Fragen v. 26.11.2023 zu antworten, insbesondere da hier ggf. naturschutzfachliche bzw. wasserrechtliche Verstöße des Vorhabenträgers erfolgt sind. Kontrolliert das EBA aktuell die Straßenzüge auf den Grad von Verschmutzungen? Wann war die letzte Kontrolle der Reifenwaschanlage/-n (!)? Wer bzw. welche Behörde stellt die Unzumutbarkeit fest? Sie antworten nicht, weil Sie wissen, dass hier nachweislich Regelungsbedarf besteht. So wie immer, werden wohl wieder erst die üblichen 4 Wochen für eine Antwort vergehen. DIe übliche nawrathsche und bewusste sowie gezielte Verzögerungstaktik des EBA ASt N. Sollte ich keine Antwort bis zum 12.01.24 erhalten, so werde ich weitere Maßnahmen und Schritte gegen das EBA ASt N einleiten, welche dann sicherlich mehr Mühen und Arbeit erforderlich machen wird. Daher erneut die o.g. Fragen mit der Bitte um Beantwortung. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen der Elfen-Fuchs Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/
<< Anfragesteller:in >>
I S R A - E L - EBA Ast N - Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt [#274010] Guten Tag, ich erinnere an meine Anfrag…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I S R A - E L - EBA Ast N - Beschlussauflagen - Verkehrsprojekt [#274010]
Datum
3. Januar 2024 00:12
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere an meine Anfrage v. 25.12.2023 Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/
Eisenbahn-Bundesamt
Beschlussauflagen- Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststell…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Beschlussauflagen- Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf -Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
25. Januar 2024 10:28
Status
Guten Tag, am 03.04.2023 hat das EBA im betreffenden Planfeststellungsabschnitt eine Kontrolle von Straßen und einer Reifenwaschanlage durchgeführt. Am 19.01.2024 wurde im betreffenden Planfeststellungsabschnitt nochmals die Verschmutzung von Straßen in der Umgebung der Baumaßnahme kontrolliert. Bei diesen Kontrollen wurde die vorhandene Verschmutzung vom EBA vor dem Hintergrund einer großen Dauerbaustelle als nur geringfügig und keinesfalls unzumutbar bewertet. Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass Anfragen, die mit einem Pseudonym unterzeichnet werden, künftig nicht mehr beantwortet werden. Zur Bearbeitung des Antrags ist die Nennung des Klarnamens erforderlich. Ohne diese Nennung kann nicht mehr von einer ernsthaften Antragstellung nach dem IFG/UIG ausgegangen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
ooo Hirsch ooo Beschlussauflagen- Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfel…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ooo Hirsch ooo Beschlussauflagen- Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf -Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
30. Januar 2024 22:55
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, "Am 03.04.2023 hat das EBA im betreffenden Planfeststellungsabschnitt eine Kontrolle von Straßen und einer Reifenwaschanlage durchgeführt. Am 19.01.2024 wurde im betreffenden Planfeststellungsabschnitt nochmals die Verschmutzung von Straßen in der Umgebung der Baumaßnahme kontrolliert. Bei diesen Kontrollen wurde die vorhandene Verschmutzung vom EBA vor dem Hintergrund einer großen Dauerbaustelle als nur geringfügig und keinesfalls unzumutbar bewertet. Der Streckenzug wird von mir täglich (!) befahren, und jeden Tag muss ich mein Kfz säubern, weil die einzige (!) Reifenwaschanlage (Bereich Strullendorf) nicht in Betrieb ist, obwohl diese von Ihnen planfestgestellt wurde. Der feine Schlamm hängt sich in die Radkästen und auf die Felgen. Die Straße verschlammt - die temporäre Markierung ist sodann nicht mehr sichtbar - und es bildet sich ein schmieriger Film. Die Bankette setzen durch das Material zu, so dass das Straßenwasser nicht mehr abfließen kann. Es bilden sich dadurch ein Glättefilm bei Frost. Ich weise das EBA hiermit ausdrücklich daraufhin und werde bei evtl. Unfällen entsprechende Hinweise der Unterlassung von Abhilfemaßnahmen geben. Es muss die Frage erlaubt sein, warum man eine Reifenwaschanlage plant, baut, genehmigen lässt aber nicht in Betrieb genommen wird? Gem. 21.04.23: "da es sich bei Reifenwaschanlagen um Schutzvorkehrungen handelt, ist der Umgang damit zwangsläufig abhängig von dem konkreten Schmutzanfall in der Bauphase. Wo kein Schmutz anfällt sind sie nicht notwendig und wenn sie an anderer Stelle effizienter sind als zunächst vorgesehen, ist die Verschiebung als unwesentliche Änderung jedenfalls nicht verfahrensrelevant. Aus Ziffer A.4.4.6. des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA 21 geht eindeutig hervor, dass nicht zwingend Reifenwaschanlagen bei Immissionen eingesetzt werden müssen, sondern zielgerichtete Maßnahmen, worauf bereits mehrfach hingewiesen wurde." Wenn diese Reifenwaschanlagen nicht zwingend einzusetzen sind, warum wurden die Anlagen dann mit genauer Anzahl und örtlicher Lage im Planfeststellungsbeschluss aufgenommen? Sind Unterlagen und planerische Inhalte des Beschlusses des EBA Ast Süd in Nürnberg für den Vorhabenträger unverbindlich? "Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass Anfragen, die mit einem Pseudonym unterzeichnet werden, künftig nicht mehr beantwortet werden. Zur Bearbeitung des Antrags ist die Nennung des Klarnamens erforderlich. Ohne diese Nennung kann nicht mehr von einer ernsthaften Antragstellung nach dem IFG/UIG ausgegangen werden." Diesem widerspreche ich. Alle bisherigen Anfragen sind fachlicher Art begründet und öffentlich einsehbar. Auf welche konkrete Gesetzgebung beziehen Sie sich? Zudem ist Ihnen der Klarname bekannt! Das Grundgesetz schützt auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt. Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll die Verwirklichung dieses Rechts erleichtert werden. Auch die Namensgebung ist davon betroffen. Durch Ihr Vorgehen fühle ich mich persönlich ausgegrenzt und in meinen Grundrechten auf freie Selbstbestimmung eingeschränkt, hier besonders um wichtige Informationen zu erhalten, die für mich wichtig sind. Ich bitte um Beantwortung meiner inhaltlichen Fragen. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> An alle Mit-Leser - eine Antwort dauert wieder exakt min. 4 Wochen - wetten?! Mit freundlichen Grüßen der neue Elfen-Fuchs - für eine freie Selbstbestimmung und freie Information << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274010/

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Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Al…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#274010]
Datum
26. Februar 2024 18:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zum Thema Reifenwaschanlagen haben sie zahlreiche Antworten erhalten auf die verwiesen wird, zuletzt das Ergebnis der Kontrolle vom 19.01.2024. Diesen ist nichts mehr hinzuzufügen, da Sie in der Sache nicht neu vortragen. Mit freundlichen Grüßen