Beschlusseinstellung

Anfrage an: Amtsgericht Erfurt

ich dürfte Sie bitten den Beschluss unter dem Aktenzeichen KreisG Erfurt - F 32/91 genannt in der FamRZ 1995 , 1529 ff ( https://www.gvp-der-justiz.de/2024/20240110/FAMRZ1995-1529ff.pdf ) mir zukommen zu lassen oder Alternativ in die Rechtssprechungsdatenbank Ihres Landes zu stellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich dürfte Sie bitten den Bes…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Beschlusseinstellung [#296921]
Datum
11. Januar 2024 19:16
An
Amtsgericht Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte Sie bitten den Beschluss unter dem Aktenzeichen KreisG Erfurt - F 32/91 genannt in der FamRZ 1995 , 1529 ff ( https://www.gvp-der-justiz.de/2024/20240110/FAMRZ1995-1529ff.pdf ) mir zukommen zu lassen oder Alternativ in die Rechtssprechungsdatenbank Ihres Landes zu stellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Erfurt
Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom Sehr geehrter Herr Erdtel, ich nehme Bezug auf Ihre Anforderung des Be…
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom
Datum
2. Februar 2024 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich nehme Bezug auf Ihre Anforderung des Beschlusses des Kreisgerichts mit dem Aktenzeichen F 32/91 (E-Mail vom 11. Januar 2024). Nach Sichtung der Akte stelle ich fest, dass dort kein Beschluss zum Umgang enthalten ist. Es handelt sich um ein Scheidungsverfahren, in dem die elterliche Sorge auf die Mutter übertragen wurde. Zum Umgang wurde weder ein Antrag noch eine Entscheidung getroffen. Die Problematik, die in dem Aufsatz von Herrn Klemmer besprochen wurde, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an die Redaktion der FamRZ, um das Beschlussdatum beziehungsweise das richtige Aktenzeichen zu erfahren. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Guten Tag, es wäre vielleicht hilfreich wenn der Beschlu…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
2. Februar 2024 12:26
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wäre vielleicht hilfreich wenn der Beschluss zum Sorgerecht in die Landesrechtssprechungsdatenbank erfolgen ( auch wenn es mit dem Scheidungsurteil zusammen ergangen ist ) würde . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Erfurt
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Sehr geehrter Herr Erdtel, ich verweise auf meine heuti…
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
2. Februar 2024 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich verweise auf meine heutige E-Mail an Sie. Das Scheidungsurteil wird nicht in die Entscheidungsdatenbank eingestellt, da es personenbezogene Daten enthält. Die Entscheidung des Gerichts ist auch nicht veröffentlichungswürdig, da nur die Scheidung ausgesprochen wird. Die Entscheidung zum Sorgerecht beruht auf § 1671 Abs. 1 BGB in der Fassung vor dem Kindschaftsreformgesetz im Jahr 1998. Auch dieser Teil ist nicht zu veröffentlichen, weil die Entscheidung des Gerichts auf einer Vereinbarung der Eltern beruht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Guten Tag, bitte erläutern Sie den Begriff veröffentlich…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
2. Februar 2024 13:32
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte erläutern Sie den Begriff veröffentlichungswürdig . Ein Teil der Öffentlichkeit ( meine Person ) hat die Veröffentlichung gewünscht - warum sollte er dann nicht veröffentlichungswürdig sein . Die Personenbezogen Daten sind bei der Veröffentlichung sowieso zu entnehmen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Erfurt
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Sehr geehrter Herr Erdtel, es geht vorliegend um gerich…
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
2. Februar 2024 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, es geht vorliegend um gerichtliche Akten, die nicht der Einsicht unterliegen. Insoweit verweise ich auf § 2 Abs. 6 Thüringer Transparenzgesetz. Es handelt sich um eine gerichtliche Verfahrensakte. Das Thüringer Umweltinformationsgesetz ist nicht anwendbar. Im Übrigen verweise ich auf § 2 Abs. 1 Thüringer Umweltinformationsgesetz. Nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz ist der Anwendungsbereich nicht gegeben. Eine Einsichtnahme ist auch nicht nach § 2 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz gegeben. Die Verfahrensakten unterliegen nicht der Einsichtnahme. Es besteht auch kein Anspruch auf Herstellung einer anonymisierten Fassung und auf Einsichtnahme in die Entscheidung in diese anonymisierte Fassung, da hierfür eine Rechtsgrundlage fehlt. Ich werde deswegen keine anonymisierte Fassung des Sorgerechtsbeschlusses herstellen lassen, da der:die erkennende Richter:in eine Veröffentlichungswürdigkeit nicht gesehen hat. Im Übrigen haben Sie als nicht am Verfahren beteiligte Person kein rechtliches Interesse an dem Gegenstand der Entscheidung. Ich kann Sie nur auf den Verwaltungsrechtsweg verweisen. Weitere Antworten werden Sie in dieser Angelegenheit von meiner Seite nicht mehr erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Guten Tag, wenn das Informationsgesetz nicht gelten soll…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
2. Februar 2024 16:32
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wenn das Informationsgesetz nicht gelten sollte , dann durch doch der Beschluss BVerwG 6 C 3.96 gelten wo Sie als Behörde verpflichtet sind wenn eine Öffentliche Anfrage erhalten . Wenn Sei also unbedingt bei Ihrer Rechtsansicht bleiben wollten senden Sie mir einen Bescheid an die Mitgeteilte Adresse mit einer Rechtsmittelbelehrung . Wenn ein Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung erforderlich ist dieses hiermit gestellt . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Erfurt
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Sehr geehrter Herr Erdtel, bitte stellen Sie einen ganz…
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
5. Februar 2024 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, bitte stellen Sie einen ganz konkreten schriftlichen Antrag, in welche Entscheidung des Kreisgerichts Erfurt Sie in anonymisierter Form Einsicht nehmen wollen bzw. von welcher konkreten Entscheidung/ggf. Protokoll des Kreisgerichts Ihnen eine anonymisierte Fassung übersandt werden soll. Der Antrag kann nicht per E-Mail gestellt werden. Die elektronische Antragstellung ist möglich. Insofern verweise ich auf die Informationen auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes: https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Verfahrensarten/ElektrRechtsverkehr/elektrRechtsverkehr_node.html Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Guten Tag, der Antrag ist oben schon schriftlich erfolgt…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
5. Februar 2024 22:49
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Antrag ist oben schon schriftlich erfolgt , wo steht dann das man eine Verwaltungsakt in elektronischer Rechtsform machen muss ? Meine Adresse haben Sie bekommen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Erfurt
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Sehr geehrter Herr Erdtel, nach einer Prüfung der Recht…
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
6. Februar 2024 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, nach einer Prüfung der Rechtslage bin ich bereit, Ihnen auf der Basis der Anforderung per E-Mail Ihnen die Entscheidung anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Nach nochmaliger Überprüfung des Aktenzeichens habe ich festgestellt, dass es möglichweise noch mehr Verfahren mit dem von Ihnen mitgeteilten Az. gibt, allerdings die Akten möglicherweise schon ausgesondert sind. In jedem Fall gibt es zu dem von Ihnen genannten Aktenzeichen „F 32/91“ mindestens 2 Verfahren, nämlich mit dem Vorzeichen „a“ (= Stadt Erfurt) und „04“ (= Kreisgericht Erfurt – Land-). Beides sind Scheidungsverfahren. Nur bei dem letzteren Verfahren gibt es auch eine Sorgerechtsregelung für ein Kind. Allerdings gehe ich davon aus, dass es noch weitere Akten mit dem gleichen Aktenzeichen und einem weiteren Vorzeichen „01“, „02 und „03“ gibt, die allerdings schon ausgesondert sind, weil die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Das kann ich nur anhand des Archives prüfen. Ich habe einen entsprechenden Auftrag erteilt und werde in der kommenden Woche auf Ihren Antrag zurückkommen. Ich weise darauf hin, dass eine Gebühr von 15 EUR gem. § 1 Nr. 1 ThürJKostG in Verbindung mit KV-ThürJKostG Nr. 5 je Entscheidung einzuzahlen ist. Eine Gebührenanforderung wird nach Sichtung der Akten und Bestimmung der maßgeblichen Entscheidung durch Sie erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht und nu…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921]
Datum
6. Februar 2024 17:39
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht und nun auch danke für Ihr Bemühungen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Erfurt
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 Sehr geehrter Herr Erdtel, nach Prüfung des …
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024
Datum
7. Februar 2024 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdtel, nach Prüfung des Archivs des Amtsgerichts Erfurt, bei dem auch die Unterlagen des ehemaligen Kreisgerichts aufbewahrt werden, sind hier noch folgende Akten vorliegend: · 04 F 32/91 (Ehescheidung mit Zuordnung Sorgerecht) – Urteil vom 16.09.1992 – Beschluss zum Versorgungsausgleich 16.05.1995 (Aussetzung) – Beschluss zur Regelung des Versorgungsausgleichs vom 03.05.2010 · a F 32/91 (Ehescheidung) – Urteil vom 09.07.1991 · d F 32/91 (Unterhalt) – Protokoll vom 04.05.1994 Bei der letzteren Akte liegt nur noch das vollstreckbare Protokoll der Vereinbarung der Parteien vor. Im Übrigen wurde die Akte ausgesondert. Die Akten c F 32/91 und e F 32/91 sind bereits ausgesondert. Es liegen hierzu keinen Akten(-bestandteile) mehr vor, weil die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Bitte teilen Sie mir mit, von welcher Entscheidung Sie eine anonymisierte Abschrift haben möchten. Ich werde dann die Anforderung der Einzahlung des Auslagenvorschusses und die Anonymisierung veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 [#296921] Guten Tag, vielen Dank für Ihre wei…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 [#296921]
Datum
7. Februar 2024 16:54
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre weitere Zwischennachricht , ich warte dann auf weitere Nachricht . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Erfurt
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 [#296921] Sehr geehrter Herr Erdtel, ich hab…
Von
Amtsgericht Erfurt
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 [#296921]
Datum
8. Februar 2024 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich habe die Anforderung des Vorschusses veranlasst. Ohne Beantwortung meiner E-Mail von gestern ist allerdings die Fertigung einer anonymisierten Abschrift nicht möglich. Von welchem Beschluss/Urteil wünschen Sie eine Abschrift? Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 [#296921] Guten Tag, ich hatte gerne der Besc…
An Amtsgericht Erfurt Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung - Ihre E-Mail vom [#296921] 12.01.2024 [#296921]
Datum
8. Februar 2024 10:03
An
Amtsgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hatte gerne der Beschluss wo die Bezugnahme zum Sorgerechtes war . Vielen Dank für Ihre Bemühungen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 296921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296921/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Erfurt
Beschlussübersendung Beschluss würde übersandt
Von
Amtsgericht Erfurt
Via
Briefpost
Betreff
Beschlussübersendung
Datum
29. Februar 2024
Status
1,5 MB
Beschluss würde übersandt