Beschlusseinstellung im Verfahren DG 12/2020

das Verfahren vor dem Landgericht Hagen ( https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hagen&Datum=18.11.2021&Aktenzeichen=46%20KLs%208%2F21 ) bezüglich der ( ehemaligen ? ) Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid Kristina Thies ( geb. 30.04.1984 ) wird als bekannt vorausgesetzt . Das Dienstgericht ( DG ) hat aber auch mit Beschluss vom 21.07.21 und 16.11.20 einen Beschluss diesbezüglich erlassen . Ich dürfte bitten diesen Beschluss in die NRWE einzustellen , da dieser von öffentlichen Interesse sein dürfte . Sie haben beide das Aktenzeichen DG 12/2020 . Falls die Verwaltung des Landgericht Düsseldorf nicht für das Dienstgericht zuständig sein dürfte bitte ich diese an die entsprechende Verwaltung des Dienstgericht weiterzuleiten und mich über die Beschlusseinstellung zu informieren .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Landgericht Düsseldorf Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Beschlusseinstellung im Verfahren DG 12/2020 [#281443]
Datum
19. Juni 2023 18:59
An
Landgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Verfahren vor dem Landgericht Hagen ( https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hagen&Datum=18.11.2021&Aktenzeichen=46%20KLs%208%2F21 ) bezüglich der ( ehemaligen ? ) Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid Kristina Thies ( geb. 30.04.1984 ) wird als bekannt vorausgesetzt . Das Dienstgericht ( DG ) hat aber auch mit Beschluss vom 21.07.21 und 16.11.20 einen Beschluss diesbezüglich erlassen . Ich dürfte bitten diesen Beschluss in die NRWE einzustellen , da dieser von öffentlichen Interesse sein dürfte . Sie haben beide das Aktenzeichen DG 12/2020 . Falls die Verwaltung des Landgericht Düsseldorf nicht für das Dienstgericht zuständig sein dürfte bitte ich diese an die entsprechende Verwaltung des Dienstgericht weiterzuleiten und mich über die Beschlusseinstellung zu informieren .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 281443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281443/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung im Verfahren DG 12/2020“ vom 19.06.2023 (#281…
An Landgericht Düsseldorf Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Beschlusseinstellung im Verfahren DG 12/2020 [#281443]
Datum
21. Juli 2023 05:48
An
Landgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung im Verfahren DG 12/2020“ vom 19.06.2023 (#281443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel