Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen
Anfrage an:
Amtsgericht Holzminden
ich dürfte sie bitten den Beschluss 12 F 181/14 AG Holzminden vom 30.07.2014 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen einzustellen .
Antwort verspätet
Warte auf Antwort
-
Datum30. Januar 2023
-
1. März 2023
-
0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte sie bitten den Beschluss 12 …
An
Amtsgericht Holzminden
Details
- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen [#269075]
- Datum
- 30. Januar 2023 14:08
- An
- Amtsgericht Holzminden
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte sie bitten den Beschluss 12 F 181/14 AG Holzminden vom 30.07.2014 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen einzustellen .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Anfragenr: 269075
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/269075/
Postanschrift
Stefan Erdtel
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
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Stefan Erdtel
Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen“ vo…
An
Amtsgericht Holzminden
Details
- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen [#269075]
- Datum
- 1. März 2023 06:25
- An
- Amtsgericht Holzminden
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen“ vom 30.01.2023 (#269075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Zeige die zitierte Nachricht an-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen [#269075]
> Datum: 30. Januar 2023, 13:08
> Von: "Stefan Erdtel" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: "Amtsgericht Holzminden" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem NUIG/VIG
>
> Guten Tag,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> ich dürfte sie bitten den Beschluss 12 F 181/14 AG Holzminden vom 30.07.2014 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen einzustellen .
>
> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
>
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
>
> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
>
> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Stefan Erdtel
>
>
>
> Anfragenr: 269075
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
>
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/269075/
>
> Postanschrift
> Stefan Erdtel
> << Adresse entfernt >>
>
> --
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Anfragenr: 269075
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/269075/
Postanschrift
Stefan Erdtel
<< Adresse entfernt >>
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Amtsgericht Holzminden
Ihr Antrag vom 30.01.2023 Die Beschlusseinstellung wird als Akteneinsicht nach § 13 (2) FamFG gesehen .
- Von
- Amtsgericht Holzminden
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag vom 30.01.2023
- Datum
- 7. März 2023
- Status
- Warte auf Antwort
Die Beschlusseinstellung wird als Akteneinsicht nach § 13 (2) FamFG gesehen .
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Stefan Erdtel
AW: Ihr Antrag vom 30.01.2023 [#269075] Guten Tag,
als Anlage meine Fax von heute an Sie .
Mit freundlichen Grüß…
An
Amtsgericht Holzminden
Details
- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: Ihr Antrag vom 30.01.2023 [#269075]
- Datum
- 22. März 2023 11:38
- An
- Amtsgericht Holzminden
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,
als Anlage meine Fax von heute an Sie .
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
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> Betreff: Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen [#269075]
> Datum: 30. Januar 2023, 13:08
> Von: "Stefan Erdtel" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: "Amtsgericht Holzminden" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem NUIG/VIG
>
> Guten Tag,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> ich dürfte sie bitten den Beschluss 12 F 181/14 AG Holzminden vom 30.07.2014 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen einzustellen .
>
> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
>
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
>
> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
>
> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Stefan Erdtel
>
>
>
> Anfragenr: 269075
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
>
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/269075/
>
> Postanschrift
> Stefan Erdtel
> << Adresse entfernt >>
>
> --
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Anhänge:
- 12f181-14.pdf
Anfragenr: 269075
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/269075/
Postanschrift
Stefan Erdtel
<< Adresse entfernt >>
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Stefan Erdtel
AW: Ihr Antrag vom 30.01.2023 [#269075] Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung in di…
An
Amtsgericht Holzminden
Details
- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: Ihr Antrag vom 30.01.2023 [#269075]
- Datum
- 25. September 2023 18:33
- An
- Amtsgericht Holzminden
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen“ vom 30.01.2023 (#269075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 209 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
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Stefan Erdtel
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> Betreff: Beschlusseinstellung in die Datenbank des Landes Niedersachsen [#269075]
> Datum: 30. Januar 2023, 13:08
> Von: "Stefan Erdtel" <<Name und E-Mail-Adresse>>
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> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> ich dürfte sie bitten den Beschluss 12 F 181/14 AG Holzminden vom 30.07.2014 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen einzustellen .
>
> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
>
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
>
> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
>
> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Stefan Erdtel
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>
> Anfragenr: 269075
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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