Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage ist im Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree eingegangen.
Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen und dem damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufwand ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes derzeit nicht möglich Ihre Anfragen tagaktuell zu beantworten. Daher möchten wir Sie um Geduld bitten und hoffen auf Ihr Verständnis. Eine Abarbeitung der Anträge/ Fälle ist nur unter Priorisierung der Anfragen und Zeitverzug möglich.
Nachfolgend erhalten Sie einige wichtige Informationen. Gegebenenfalls erübrigen sich so bereits Ihre Fragen:
Verhalten bei positiven Schnelltest bzw. Verdachtsmeldung:
Sollten Sie einen positiven Selbsttest, einen positiven validierten Schnelltest, Krankheitssymptome und Kontakt zu einem Infizierten oder eine Mitteilung über die CORONA-WARN-APP haben, bemühen Sie sich bitte um eine PCR-Testung. Die PCR-Testung dient zur Bestätigung Ihres positiven Schnelltest und ist zwingend notwendig. Eine Übersicht möglicher Testzentren finden Sie unter:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Gesundheit/Corona-Teststellen/ Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit den Testzentrum auf.
Verhalten bei positiven PCR-Test:
Alle Informationen zum Verhalten, Quarantänezeit usw. finden Sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree:
https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_4081_1.PDF?1636958992
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich so schnell wie möglich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen (dies geschieht derzeit mit Zeitverzug). Bis dahin beachten Sie die Anweisungen laut Allgemeinverfügung!
Verhalten als häusliche Kontaktperson zu mittels PCR positiv getesteten Personen:
Alle Informationen zum Verhalten, Quarantänezeit usw. finden Sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree:
https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_4081_1.PDF?1636958992
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich so schnell wie möglich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen (dies geschieht derzeit mit einigen Tagen Zeitverzug). Bis dahin beachten Sie die Anweisungen laut Allgemeinverfügung!
Verhalten als geimpfte oder genesene Kontaktperson:
Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei auftretenden Symptomen veranlassen Sie bitte schnellstmöglich eine PCR-Testung. Bei Symptomfreiheit beschränken Sie bitte trotzdem Ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum, da eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sollten weiterhin Unklarheiten/konkrete Fragen/Probleme bestehen, bleiben wir unter dieser E-Mail-Adresse erreichbar. Sie können uns unterstützen, indem Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich formulieren und uns Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer) übermitteln, unter denen wir Sie verlässlich telefonisch und per Post erreichen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen