Beschwerde gegen Videoüberwachung - Vorlagen-Arbeitsanweisungen-Arbeitshilfen-Befugnisse etc.

Senden Sie mir bitte alle Dokumente für o.g. Vorgang,
1) die Sie an den Verantwortlichen für die Videoüberwachung (privat oder behördlich) senden,

2) Dokumente, die in Ihrem Hause für die Beurteilung des Falles eingesetzt werden können (u.a. Checklisten, Handreichungen, Arbeitshilfen, Anweisungen usw.),

3) die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie evtl. dazu vorhandene Eräuterungen/Kommentare, aus denen hervorgeht, welche Befugnisse Sie gegenüber welchen Behörden besitzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
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Kevin Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Beschwerde gegen Videoüberwachung - Vorlagen-Arbeitsanweisungen-Arbeitshilfen-Befugnisse etc. [#23732]
Datum
30. Juni 2017 08:21
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte alle Dokumente für o.g. Vorgang, 1) die Sie an den Verantwortlichen für die Videoüberwachung (privat oder behördlich) senden, 2) Dokumente, die in Ihrem Hause für die Beurteilung des Falles eingesetzt werden können (u.a. Checklisten, Handreichungen, Arbeitshilfen, Anweisungen usw.), 3) die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie evtl. dazu vorhandene Eräuterungen/Kommentare, aus denen hervorgeht, welche Befugnisse Sie gegenüber welchen Behörden besitzen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Beschwerde gegen Videoüberwachung – Ihr Antrag vom 30. Juni 2017 Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Beschwerde gegen Videoüberwachung – Ihr Antrag vom 30. Juni 2017
Datum
12. Juli 2017 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
250,4 KB
geschwärzt
236,9 KB
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie zwei Musteranschreiben, die an Privatpersonen versendet werden, wenn uns eine Beschwerde gegen eine Videoüberwachung erreicht. Weitere Musteranschreiben existieren nicht. Orientierungshilfen, die in unserem Hause zur Beurteilung der Zulässigkeit einer Videoüberwachung eingesetzt werden, finden Sie frei zugänglich auf unserer Homepage www.datenschutz.rlp.de unter „Service“ --> „Materialien“. Befugnisse, die wir gegenüber anderen Behörden haben, wenn diese gegen Datenschutzgesetze verstoßen, sind in §§ 24, 25 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz geregelt. Weitere Befugnisse zur Zusammenarbeit mit andern Behörden befinden sich in § 38 Bundesdatenschutzgesetz. Diese Gesetze finden Sie frei zugänglich im Internet, z.B. www.gesetze-im-internet.de und www.landesrecht.rlp.de. Kommentierungen zu den Gesetzen finden Sie im Handel. Mit freundlichen Grüßen