Beschwerdemanagement der Bundesagentur für Arbeit
Wie ich feststelle ist das Kundenmanagement in Beschwerde/Anregungen etc. online nicht mehr verfügbar ( oder zur Zeit ? ) . Nach eigenen Erfahrungen werden z.B. Beschwerden , die mit einer Kundennummer versehen sind direkt an die örtlichen Agenturen bzw. im Rechtsfall SGB II an die Jobcenter weiter geleitet . Hält die Bundesagentur dies für zweckmässig wenn eine Behörde die "Fehler" macht oder Fehlentscheidungen trifft sich selber kontrolliert und damit auch "in eigenen Grenzen" einen Sachverhalt X nach aussen als "nicht existent" darstellen könnte ?
Welche Möglichkeiten haben Leistungsberechtigte im SGB II um Ihr Recht ( außerhalb der juristischen Institutionen ) von unabhängigen Abteilungen bewerten zu lassen ? Eine solche Instanz könnte langwierige Rechtswege zu Gunsten des Steuerzahlers ( die das ja bezahlen müssen ! ) ausräumen . Schon Frau Nahles hat in einer TV Talk Show Ihr Statement entsprechend gesagt das Sie Fehlverhalten in den Agenturen , insbesondere Jobcentern die zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen nicht dulden wird.
Was garantiert der Bundesagentur das schwierige Fallkonstellationen in Jobcentern objektiv und unparteiisch unter Beachtung dessen das der Bürger den Schutz aus Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes geniesst auch abgehandelt werden , wenn dies von "aussen" nicht kontrolliert werden kann ?
Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie den Leistungsbeziehern sowohl im SGB I wie auch im SGB II eine Kontaktadresse nennen können die auch aktiv ist , keine Beeinflussung des jeweiligen Jobcenters beinhaltet und unparteiisch im Sinne der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland kompetente Hilfestellung liefert .
Anfrage erfolgreich
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Datum18. August 2017
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19. September 2017
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