Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in §§12 und 13 obliegt es dem Arbeitgeber eine zuständige Stelle bekannt zu machen für die Behandlung von Beschwerden nach AGG §13. Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich Arbeitgeberfunktionen (wie z. B. ein eigenständiges Prüfungs- und Bescheidungsrecht) wahrnehmen können (Schiek-Kocher, § 13 Rn. 13; W-S/S-Stein, § 13 Rn. 13 - nach Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen:
1) Wann Sie eine solche Stelle eingerichtet/benannt haben.
2) In welcher Form Sie diese Stelle bekannt machen (mit Transparenz zu den amtlichen Informationen und/oder deren Fundstellen für die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist).
3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur die Mitarbeitenden Ihrer unmittelbaren Behörde oder evtl. auch die Lehrkräfte an den Schulen in Ihrem Schulamtsbereich).
4) Sämtliche amtlichen Informationen betreffend diese Stelle (z.B. die geregelte Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens).
5) Die Anzahl der Beschwerden, die diese Stelle in den vergangenen drei Jahren bearbeitet hat - sofern möglich differenziert nach dem jeweiligen Ungleichbehandlungsgrund nach AGG §1.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Allg…
An Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253805]
Datum
21. Juli 2022 12:42
An
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in §§12 und 13 obliegt es dem Arbeitgeber eine zuständige Stelle bekannt zu machen für die Behandlung von Beschwerden nach AGG §13. Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich Arbeitgeberfunktionen (wie z. B. ein eigenständiges Prüfungs- und Bescheidungsrecht) wahrnehmen können (Schiek-Kocher, § 13 Rn. 13; W-S/S-Stein, § 13 Rn. 13 - nach Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen: 1) Wann Sie eine solche Stelle eingerichtet/benannt haben. 2) In welcher Form Sie diese Stelle bekannt machen (mit Transparenz zu den amtlichen Informationen und/oder deren Fundstellen für die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur die Mitarbeitenden Ihrer unmittelbaren Behörde oder evtl. auch die Lehrkräfte an den Schulen in Ihrem Schulamtsbereich). 4) Sämtliche amtlichen Informationen betreffend diese Stelle (z.B. die geregelte Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens). 5) Die Anzahl der Beschwerden, die diese Stelle in den vergangenen drei Jahren bearbeitet hat - sofern möglich differenziert nach dem jeweiligen Ungleichbehandlungsgrund nach AGG §1.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist noch in Bearbeitung. Ich werde unaufgefordert auf Ihre N…
Von
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Betreff
AW: Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253805]
Datum
25. August 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist noch in Bearbeitung. Ich werde unaufgefordert auf Ihre Nachricht antworten, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Freundliche Grüße
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist derzeit in Bearbeitung. Die Mail unserer Juristin Frau K…
Von
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Betreff
Ihre Anfragen "Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz #253805 und #253793 [#253793]
Datum
30. August 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awbeschwerdemanagementnachallgemeinemgle.eml
6,9 KB
image001.jpg
12,8 KB
image002.png
852 Bytes
image003.png
907 Bytes
image004.png
8,6 KB
image005.png
1,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist derzeit in Bearbeitung. Die Mail unserer Juristin Frau Krüger an Sie vom 25.08.2022 habe ich Ihnen nochmals beigefügt. Aufgrund der noch laufenden Ferien und der damit verbundenen Urlaubszeit war es bisher noch nicht möglich alle erforderlichen Informationen bezüglich Ihrer Anfrage zu erhalten. Daher erfolgt hiermit gem. § 87 Abs. 4 HDISG eine Fristverlängerung um einen Monat. Vielen Dank für Ihre Geduld. Im Auftrag Iris Poschkamp (Vorzimmer Amtsleitung) Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Wilhelmshöher Allee 64-66 34119 Kassel Tel.: +49 561 8078141 Fax: +49 561 8078110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.schulamt-kassel.hessen.de [cid:image001.jpg@01D8BC5C.BFFB9A20]<http://www.lehrer-werden-in-hessen.de/> http://www.lehrerin-werden-in-hessen.de<http://www.lehrerin-werden-in-hessen.de/> http://www.lehrer-werden-in-hessen.de<http://www.lehrer-werden-in-hessen.de/> Folgen Sie uns nun auch auf: [2021 Twitter logo - blue][Instagram_icon] schulehessen<https://www.instagram.com/schulehessen/> SchuleHessen<https://twitter.com/SchuleHessen> Hinweise zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf der o.g. Internetseite der Dienststelle. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist noch in Bearbeitung. Ich werde unaufgefordert auf Ihre Nachricht antworten, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Freundliche Grüße
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Kein Nachrichtentext
Von
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#253805] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort zu meiner Anfrage hinsichtlich des Allge…
An Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#253805]
Datum
30. Oktober 2022 11:35
An
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort zu meiner Anfrage hinsichtlich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. In Ihrer Antwort verweisen Sie auf einen angefügten erlass, der in Ihrem Schreiben allerdings nicht angefügt war. Ich bitte sie darum, diesen nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
WG: [#253805] Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen den genannten Erlass. Mit fr…
Von
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Betreff
WG: [#253805]
Datum
1. November 2022 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
aw253805.eml
2,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen den genannten Erlass. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente