Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in §§12 und 13 obliegt es dem Arbeitgeber eine zuständige Stelle bekannt zu machen für die Behandlung von Beschwerden nach AGG §13. Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich Arbeitgeberfunktionen (wie z. B. ein eigenständiges Prüfungs- und Bescheidungsrecht) wahrnehmen können (Schiek-Kocher, § 13 Rn. 13; W-S/S-Stein, § 13 Rn. 13 - nach Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen:
1) Wann Sie eine solche Stelle eingerichtet/benannt haben.
2) In welcher Form Sie diese Stelle bekannt machen (mit Transparenz zu den amtlichen Informationen und/oder deren Fundstellen für die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist).
3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur die Mitarbeitenden Ihrer unmittelbaren Behörde oder evtl. auch die Lehrkräfte an den Schulen in Ihrem Schulamtsbereich).
4) Sämtliche amtlichen Informationen betreffend diese Stelle (z.B. die geregelte Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens).
5) Die Anzahl der Beschwerden, die diese Stelle in den vergangenen drei Jahren bearbeitet hat - sofern möglich differenziert nach dem jeweiligen Ungleichbehandlungsgrund nach AGG §1.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Allg…
An Staatliches Schulamt Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253797]
Datum
21. Juli 2022 12:38
An
Staatliches Schulamt Friedberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in §§12 und 13 obliegt es dem Arbeitgeber eine zuständige Stelle bekannt zu machen für die Behandlung von Beschwerden nach AGG §13. Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich Arbeitgeberfunktionen (wie z. B. ein eigenständiges Prüfungs- und Bescheidungsrecht) wahrnehmen können (Schiek-Kocher, § 13 Rn. 13; W-S/S-Stein, § 13 Rn. 13 - nach Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen: 1) Wann Sie eine solche Stelle eingerichtet/benannt haben. 2) In welcher Form Sie diese Stelle bekannt machen (mit Transparenz zu den amtlichen Informationen und/oder deren Fundstellen für die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur die Mitarbeitenden Ihrer unmittelbaren Behörde oder evtl. auch die Lehrkräfte an den Schulen in Ihrem Schulamtsbereich). 4) Sämtliche amtlichen Informationen betreffend diese Stelle (z.B. die geregelte Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens). 5) Die Anzahl der Beschwerden, die diese Stelle in den vergangenen drei Jahren bearbeitet hat - sofern möglich differenziert nach dem jeweiligen Ungleichbehandlungsgrund nach AGG §1.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253797/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Schulamt Friedberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag gemäß dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsges…
Von
Staatliches Schulamt Friedberg
Betreff
WG: Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253797]
Datum
22. August 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag gemäß dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) wurde mir von der Poststelle weitergeleitet. Einstweilen wird die Frist, da noch nicht alle Informationen für die Antwort vorliegen, angesichts des Umfangs gemäß § 87 Abs. 4 Satz 1 HDSIG um einen Monat verlängert. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihnen spätestens Anfang der nächsten Woche Informationen zugeleitet werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgegebenen Frist beschiede…
An Staatliches Schulamt Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253797]
Datum
29. August 2022 17:46
An
Staatliches Schulamt Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgegebenen Frist beschieden. Ich bitte um zeitnahe Auskunft zum Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253797/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider lag ein Missverständnis meinerseits vor, dass bereits eine Fristverlängerun…
An Staatliches Schulamt Friedberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253797]
Datum
29. August 2022 17:48
An
Staatliches Schulamt Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider lag ein Missverständnis meinerseits vor, dass bereits eine Fristverlängerung Ihrerseits mitgeteilt wurde. Ich bitte daher meine Nachfrage von eben zu ignorieren und bedanke mich für die bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253797/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>