Beschwerden gegen Beamte wegen Fremdenfeindlichkeit

Anfrage an: Stadt Münster

1- Bitte senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, die Informationen über Beschwerden gegen Beamte wegen Fremdenfeindlichkeit enthalten. Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahr seit 2010 sowie um Angabe, ob es Konsequenzen für den betreffenden Beamten gab.
2- Ebenso bitte ich um Informationen über Ermittlungen gegen Beamte wegen Fremdenfeindlichkeit seit 2010. Bitte geben Sie die Gründe für die Ermittlungen an sowie ob es im Anschluss Disziplinarmaßnahmen gegen die betreffenden Beamten gegeben hat.

Die Anfrage bezieht sich speziell auf die Stadt Münster in Nordrhein-Westfalen.

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  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1-…
An Stadt Münster Details
Von
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Betreff
Beschwerden gegen Beamte wegen Fremdenfeindlichkeit [#301214]
Datum
25. Februar 2024 23:13
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1- Bitte senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, die Informationen über Beschwerden gegen Beamte wegen Fremdenfeindlichkeit enthalten. Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahr seit 2010 sowie um Angabe, ob es Konsequenzen für den betreffenden Beamten gab. 2- Ebenso bitte ich um Informationen über Ermittlungen gegen Beamte wegen Fremdenfeindlichkeit seit 2010. Bitte geben Sie die Gründe für die Ermittlungen an sowie ob es im Anschluss Disziplinarmaßnahmen gegen die betreffenden Beamten gegeben hat. Die Anfrage bezieht sich speziell auf die Stadt Münster in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301214/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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