Beschwerden gegen FamFG / PsychKG-Maßnahmen

Iden letzten fünf Jahren:

Wie oft hat Ihre Behörde Maßnahmen nach dem PsychKG vorläufig angeordnet und wie oft bei Gericht beantragt (Unterbringung, Zwangsbehandlung, Fixierung) ?

Wie viele Menschen haben sich gegen PsychKG-Anordnungen, die von Ihrer Behörde vorläufig angeordnet oder beantragt wurden, beschwert ?

1. bei Ihnen als Behörde
2. durch Einlegung einer förmlichen Beschwerde bei Gericht ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Iden letzten fünf Jahren: Wie oft ha…
An Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden gegen FamFG / PsychKG-Maßnahmen [#277898]
Datum
3. Mai 2023 14:01
An
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Iden letzten fünf Jahren: Wie oft hat Ihre Behörde Maßnahmen nach dem PsychKG vorläufig angeordnet und wie oft bei Gericht beantragt (Unterbringung, Zwangsbehandlung, Fixierung) ? Wie viele Menschen haben sich gegen PsychKG-Anordnungen, die von Ihrer Behörde vorläufig angeordnet oder beantragt wurden, beschwert ? 1. bei Ihnen als Behörde 2. durch Einlegung einer förmlichen Beschwerde bei Gericht ?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/277898/upload/573f8c0dc44636ac487d98c3766685587733db7f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Rückantwort Sehr << Antragsteller:in >> ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit …
Von
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Betreff
Rückantwort
Datum
5. Mai 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ihre Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Anfragenr 277898] Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Fragen im Rahmen eines Antrags gemäß IZG-SH/V…
Von
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Betreff
Anfragenr 277898]
Datum
11. Mai 2023 18:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Fragen im Rahmen eines Antrags gemäß IZG-SH/VIG können von dieser Stelle aus wie folgt beantwortet werden: Antrag bei Gericht auf vorläufige Unterbringung durch die Landeshauptstadt Kiel in den letzten 5 Jahren: 2018: 526 2019: 487 2020: 556 2021: 525 2022: 589 Antrag bei Gericht auf ärztliche Zwangsmaßnahme durch die Landeshauptstadt Kiel: 2018: 12 2019: 10 2020: 19 2021: 5 2022: 11 Antrag bei Gericht auf Fixierung durch die Landeshauptstadt Kiel: 2018: 81 2019: 174 2020: 220 2021: 166 2022: 233 Jeder Antrag muss bei Gericht gestellt werden. Es gab in den letzten fünf Jahren keine Beschwerden gegen einen PsychKG oder PsychHG-Antrag bei der Landeshauptstadt Kiel. Beschwerden gegen den auf einen Antrag folgenden richterlichen Beschluss werden bei den zuständigen Amtsgerichten eingereicht (Amtsgericht Kiel und Amtsgericht OH). Daten hierzu liegen uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfragenr 277898] [#277898] Guten Tag, vielen Dank für die Darstellung der Informationen. Wo nehmen Sie die …
An Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Anfragenr 277898] [#277898]
Datum
11. Mai 2023 22:16
An
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Darstellung der Informationen. Wo nehmen Sie die Daten her? Gibt es dazu entsprechende amtliche Dokumente? Da Sie das so toll gemacht haben, wäre es toll, wenn Sie das auch noch von 2010 bis 2018 machen könnten ! Beim Amtsgericht Kiel werde ich noch nachfragen, vielen Dank auch für diesen Hinweis! Bei den Fixierungen: Wie viele dieser Fixierungen betrafen 5 Punkt und wie viele 7-Punkt? Wie lange dauerten die 5- und 7-Punkt-Fixierungen jeweils an? Vielen Dank und freundliche Grüße, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/277898/upload/573f8c0dc44636ac487d98c3766685587733db7f/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr 277898] [#277898] Guten Tag, bitte gerne von 2010 bis 2022 die Informationen bereitstellen und wen…
An Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Anfragenr 277898] [#277898]
Datum
11. Mai 2023 22:46
An
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte gerne von 2010 bis 2022 die Informationen bereitstellen und wenn möglich, trennen Sie die Informationen bitte zwischen (a) Alten-/Pflege-/Behindertenheimen (b) Krankenhäusern (c) psychiatrischen Kliniken und nach (a) Unterbringung (b) Zwangsbehandlung (c) Fixierung (c1) weniger als 5-Punkt (c2) 5-Punkt (c3) mehr als 5-Punkt Vielen Dank schon im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/277898/upload/573f8c0dc44636ac487d98c3766685587733db7f/
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
AW: AW: Anfragenr 277898] [#277898] Guten Tag, alle Daten werden im Amt statistisch erfasst. Alle Dokumente von…
Von
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Betreff
AW: AW: Anfragenr 277898] [#277898]
Datum
12. Mai 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, alle Daten werden im Amt statistisch erfasst. Alle Dokumente von beantragten Unterbringungen, Fixierungen und Zwangsbehandlung werden 10 Jahre aufbewahrt. Ob es sich bei den Fixierungen um 5- oder 7-Punkt-Fixierungen gehandelt hat und wie lange diese jeweils gedauert haben, können Sie bei den Unterbringungskliniken erfragen, die diese Daten erheben. Die Daten von 2013 bis 2018 für die Unterbringungen kann ich Ihnen frühestens ab dem 01.06.2023 zusammenstellen. Daten über Fixierungen gibt es nicht vor 2018, erst ab diesem Zeitpunkt waren ein Antrag und ein richterlicher Beschluss erforderlich. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an den Daten, die von hier aus zur Verfügung gestellt werden können (generell Daten ab 2013, Fixierung ab 2018), weiterhin interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfragenr 277898] [#277898] Guten Tag, ja, ich bin weiterhin an den Daten interessiert und warte dann ge…
An Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit Details
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Betreff
AW: AW: Anfragenr 277898] [#277898]
Datum
12. Mai 2023 15:26
An
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ja, ich bin weiterhin an den Daten interessiert und warte dann gerne. Könnten Sie mir bitte noch "die Unterbringungskliniken" nennen, damit ich dort nachfragen kann? Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/277898/upload/573f8c0dc44636ac487d98c3766685587733db7f/

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Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Automatic reply: AW: AW: Anfragenr 277898] [#277898] Guten Tag, vom 12.05.2023 bis 19.05.2023 bin ich nicht im A…
Von
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Betreff
Automatic reply: AW: AW: Anfragenr 277898] [#277898]
Datum
12. Mai 2023 15:26
Status
Guten Tag, vom 12.05.2023 bis 19.05.2023 bin ich nicht im Amt. Ab dem 22.05.2023 bin ich wieder telefonisch über das Vorzimmer der Amtsleitung (902-2142) oder per E-Mail zu erreichen. Eingehende E-Mails in meiner Abwesenheit werden gesichtet und weitergeleitet. Vielen Dank! *********************************************************************************** Bitte beachten Sie: Zur Zeit können per einfacher E-Mail bei der Landeshauptstadt Kiel noch keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden, daher ist der Inhalt dieser E-Mail nicht rechtsverbindlich. Diese E-Mail enthält ggfs. vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die*den Absender*in und löschen Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Darüber hinaus können Versand und Empfang von E-Mails aus technischen und betrieblichen Gründen gestört sein. Vertrauliche und wichtige Mitteilungen bitten wir daher per Post/ Kurier/ Telefax oder in elektronischer Form zu versenden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur elektronischen Kommunikation unter www.kiel.de/impressum. Sie können jederzeit Auskunft über die Art, den Umfang und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten von uns erhalten. Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verwendung der Daten in Gänze oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Da wir Ihre personenbezogenen Daten nicht unbefristet verarbeiten dürfen, werden wir regelmäßig prüfen, ob eine weitere Speicherung Ihrer Daten für den verfolgten Zweck gerechtfertigt ist. Beachten Sie bitte auch unsere ergänzenden Datenschutzhinweise auf www.kiel.de/datenschutz.