Beschwerden und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstoß gegen §3 HundeG

-wie viele Beschwerden über nicht angeleinte Hunde bzw. Hundeangriffe wurden im Bereich Glückstadt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bis Oktober2022) registriert?
-in wie vielen Fällen wurden aufgrund der Beschwerden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Hundehalter eingeleitet?
-bei Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren: in wie vielen Fällen wurde vom Betroffenen Widerspruch eingelegt?
-bei Widerspruch: wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingestellt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden weiter betrieben?
-wie viele Bußgeldbescheide wurden erlassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -wie viele Beschw…
An Stadtverwaltung Glückstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstoß gegen §3 HundeG [#264482]
Datum
1. Dezember 2022 07:51
An
Stadtverwaltung Glückstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-wie viele Beschwerden über nicht angeleinte Hunde bzw. Hundeangriffe wurden im Bereich Glückstadt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bis Oktober2022) registriert? -in wie vielen Fällen wurden aufgrund der Beschwerden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Hundehalter eingeleitet? -bei Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren: in wie vielen Fällen wurde vom Betroffenen Widerspruch eingelegt? -bei Widerspruch: wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingestellt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden weiter betrieben? -wie viele Bußgeldbescheide wurden erlassen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264482/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Glückstadt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. …
Von
Stadtverwaltung Glückstadt
Betreff
WG: [EXTERN] Beschwerden und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstoß gegen §3 HundeG [#264482]
Datum
2. Dezember 2022 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Leider liegen die von Ihnen gewünschten Daten nicht in dem Umfang als Statistik vor. Es ist daher eine händische und zeitaufwendige Prüfung aller Einzelfälle erforderlich. Die Übersendung der Auswertung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist sehe ich als möglich an. Da ich ein großes dienstliches Interesse an Ihrer Fragestellung habe, beabsichtige ich, Ihnen die Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sofern sich diesbezüglich Änderungen ergeben sollten, werde ich Sie entsprechend informieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Glückstadt
Anfragenr. 264482 Bezüglich Ihrer Anfrage zu "Beschwerden und Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen § 3 Hund…
Von
Stadtverwaltung Glückstadt
Betreff
Anfragenr. 264482
Datum
29. Dezember 2022 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bezüglich Ihrer Anfrage zu "Beschwerden und Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen § 3 Hundegesetz", teile ich Ihnen nachfolgendes Ergebnis mit: In den angefragten Jahren 2020 - 2022 wurden im Bereich der Stadt Glückstadt insgesamt 24 Fälle von Beschwerden über nicht angeleinte Hunde bzw. Hundeangriffe gemeldet. Hiervon wurde in 21 Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In 3 Fällen waren die Angaben nicht ausreichend, um die Hundehalter ermitteln zu können. Von den 21 eingeleiteten Owi-Verfahren befinden sich derzeit noch 3 in der Bearbeitung. Die abgeschlossenen 18 Fälle wurden mit folgendem Ergebnis beschieden: - 10 Bußgeld-/Verwarnbescheide - 8 Verfahrenseinstellungen In 13 Fällen wurde Widerspruch eingelegt, dem in 8 Fällen stattgegeben wurde. Mit freundlichen Grüßen