Beschwerden Verwertungsgesellschaften

Ich möchte gerne wissen, wie viele Beschwerden beim DPMA als Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bezogen auf die jeweiligen Verwertungsgesellschaften eingegangen sind. Also beispielhaft: Wie viele Beschwerden zur VG Wort sind 2020 bei Ihnen eingegangen, wie viele 2021, wie viele 2022? Wie viele Beschwerden zur GEMA sind 2020 eingegangen, wie viele 2021, wie viele 2022? etc. Dies bitte für alle beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften in einzelner Auflistung, jeweils für diese drei Jahre. Weitere Informationen (Entscheidung über die Beschwerde, Inhalt der Beschwerde, etc.) benötige ich nicht, es geht mir um eine reine statistische Auswertung.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne wissen, wie viele Be…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
Beschwerden Verwertungsgesellschaften [#264976]
Datum
8. Dezember 2022 16:26
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie viele Beschwerden beim DPMA als Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bezogen auf die jeweiligen Verwertungsgesellschaften eingegangen sind. Also beispielhaft: Wie viele Beschwerden zur VG Wort sind 2020 bei Ihnen eingegangen, wie viele 2021, wie viele 2022? Wie viele Beschwerden zur GEMA sind 2020 eingegangen, wie viele 2021, wie viele 2022? etc. Dies bitte für alle beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften in einzelner Auflistung, jeweils für diese drei Jahre. Weitere Informationen (Entscheidung über die Beschwerde, Inhalt der Beschwerde, etc.) benötige ich nicht, es geht mir um eine reine statistische Auswertung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264976/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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