Beschwerden von Händlern

das Protokoll über die vorgetragenen Beschwerden von Händlern bzgl der Flyerverteilung
Die Stadt Dortmund ht dazu auf Twitter gepostet.
https://twitter.com/amzdo/status/1688951917152522240/photo/1

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden von Händlern [#285766]
Datum
8. August 2023 20:56
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll über die vorgetragenen Beschwerden von Händlern bzgl der Flyerverteilung Die Stadt Dortmund ht dazu auf Twitter gepostet. https://twitter.com/amzdo/status/1688951917152522240/photo/1
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Beschwerden von Händlern [#285766]
Datum
9. August 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 08.08.2023, die ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet habe. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, a…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
31. August 2023 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 09.08.2023. Mit freundlichen Grüßen