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Beschwerdeverfahren wegen Eilentscheidung zu Sanierungsmaßnahmen

Bezüglich des bei der Kommunalaufsicht geführten Beschwerdeverfahrens, ob durch Eilentscheide der Stadt Villingen-Schwenningen zur Straßensanierung gegen die Gemeindeordnung verstoßen wurde:

1. Die Beschwerde von Stadtrat Frank Bonath gegenüber der Kommunalaufsicht.
2. Schreiben der Kommunalaufsicht an den Beschwerdeführer,
3. sowie Schreiben an den Oberbürgermeister Jürgen Roth
in dieser Sache.

Ich nehme Bezug auf: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/villingen-schwenningen/Duennschichtasphalt-OB-Roth-kassiert-schweren-Rueffel-von-oben;art372541,10405532 sowie https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-bonath-froh-ueber-rp-entscheidung.41eb8ef5-ce9b-4206-b386-30e063adee9f.html

Insofern hierdurch auf Drittbeteiligungsverfahren nach §§ 8 LIFG bzw. 29 Abs. 1 UVwG verzichtet werden kann, erkläre ich mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    13. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich des bei der Komm…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerdeverfahren wegen Eilentscheidung zu Sanierungsmaßnahmen [#174141]
Datum
14. Januar 2020 13:37
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich des bei der Kommunalaufsicht geführten Beschwerdeverfahrens, ob durch Eilentscheide [geschwärzt] zur Straßensanierung gegen die Gemeindeordnung verstoßen wurde: 1. Die Beschwerde von Stadtrat [geschwärzt] gegenüber der Kommunalaufsicht. 2. Schreiben der Kommunalaufsicht an den Beschwerdeführer, 3. sowie Schreiben an den [geschwärzt] in dieser Sache. Ich nehme Bezug auf: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/villingen-schwenningen/Duennschichtasphalt-OB-Roth-kassiert-schweren-Rueffel-von-oben;art372541,10405532 sowie https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-bonath-froh-ueber-rp-entscheidung.41eb8ef5-ce9b-4206-b386-30e063adee9f.html Insofern hierdurch auf Drittbeteiligungsverfahren nach §§ 8 LIFG bzw. 29 Abs. 1 UVwG verzichtet werden kann, erkläre ich mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 174141 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Regierungspräsidium Freiburg
Antrag vom 14.01.2020 Per Email Herrn <Information-entfernt> <Information-entfernt> Betr.: Ihr u.g. A…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Antrag vom 14.01.2020
Datum
21. Januar 2020 15:29
Status
Warte auf Antwort
Per Email Herrn <Information-entfernt> <Information-entfernt> Betr.: Ihr u.g. Antrag vom 14.01.2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Angelegenheit, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, geht es um einen Konflikt zwischen den Organen Gemeinderat und Oberbürgermeister in Villingen-Schwenningen, in dessen Verlauf die Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme gebeten wurde. Die Einschaltung der Rechtsaufsichtsbehörde dient in solchen Fällen auch der Vermeidung gerichtlicher Organstreitverfahren. Adressaten unserer Stellungnahme waren der Oberbürgermeister und drei Gemeinderatsfraktionen. Die Information der Öffentlichkeit und die Beantwortung Ihres Antrags fällt im vorliegenden Fall in die Zuständigkeit der Stadt Villingen-Schwenningen. Wir bitten Sie daher, sich entweder direkt an die Stadt zu wenden oder uns mitzuteilen, ob wir Ihren Antrag dorthin weiter leiten sollen. Von einer direkten Weiterleitung haben wir aufgrund Ihres Hinweises bzgl. der Weitergabe Ihrer Daten bisher abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
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