Beseitigung eines Schildes für Gewichtsbeschränkung St-Vither-Straße 50933 Köln Braunsfeld im Zuge einer benachbarten Wohnungsbaumaßnahme
Im Nahbereich der Alsdorfer Straße/St-Vither-Straße, 50933 Köln soll ein Wohngebiet erschlossen werden (Bauträger: Pandion). Im Zuge der Bauplanung wurde das Verkehrskonzept beraten und die Erschließungsvariante 3 gewählt. vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=850008&type=do). Danach soll der Verkehr zum Schutz der Anwohner ausdrücklich nicht über die Alsdorfer oder die St-Vither-Straße, sondern zu 100 % über eine nördliche Zufahrt abfließen.
Nun wurde für die Abrissarbeiten das Aufstellen von Parkverbotsschildern in den Straßen Alsdorfer-Str/St-Vither-Str. angekündigt, offensichtlich, damit der Schwerverkehr über die Alsdorfer Straße und die St- Vither-Straße abfließen kann/soll. Dies steht im krassen Widerspruch zum beschlossenen Verkehrskonzept. In diesem Zuge ist das Verkehrsschild mit der Gewichtsbeschränkung von 1,5 Tonnen für die Befahrung der St-Vither-Straße bereits entfernt worden. Das ehemalige Schild ist auf dem Foto in dem Verkehrsgutachten klar zu erkennen.
Der Schwerlastverkehr auf der St. Vither-Straße wird erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben:
1. Straße wird kaputt gefahren, danach Neubau erforderlich (erhebliche Ressourcenbedarf und Baulärm und Emissionen)
2. Erhebliche Immissionsbelastung (Lärm und Abgase) in der Wohnstraße während des Abbruchs, des Neubaus und der Sanierung der Straße und dies entgegen dem beschlossenen Konzept.
3. erhebliche Gefährdung der Kinder etc, die regelmäßig zu dem an der Alsdorfer Straße/St.-Vither-Straße gelegenen Kinderspielplatz gehen. Die Bürgersteige sind sehr schmal.
Deshalb bitte ich um Auskunft und
Hergabe von die folgenden Fragekomplexe betreffenden Dokumente zu folgenden Fragen:
1. Seit wann besteht die Gewichtsbeschränkung St-Vither-Straße auf 1,5 Tonnen?
2. Welche Anordnungen/Verfügung/Verwaltungsakt lagen dieser Beschilderung ursprünglich zugrunde?
3. Welche Anordnung/Verfügung/Verwaltungsakt/interner Entscheidungsvorgang liegt der nun erfolgten Demontage des Gewichtsbegrenzungsschildes zugrunde?
4. Ist bei dem vorgenannten Entscheidungsvorgang das beschlossene Verkehrskonzept berücksichtigt worden und wenn ja, wieso soll nun die St-Vither-Straße doch durch den Verkehr belastet werden?
5. Welche Anordnung/Verfügung/Verwaltungsakt/interner Entscheidungsvorgang liegt dem angekündigten Aufstellen der Parkverbotsschilder für die Abbruchmaßnahmen in der St.-Vither-Straße zugrunde?
6. Welchen Schriftverkehr der Behörden der Stadt Köln oder deren Politiker (behördenintern und von und nach extern mit den Behörden/politischen Vertretern der Stadt ggfls. von oder mit dem Bauträger/Projektträger oder dessen Beauftragten) gibt es für die Festlegung des Verkehrsleitsystems für die Abbruch- und Neubauphase (das im Widerspruch zum beschlossenen Verkehrskonzept steht) ?
7. welchen Schriftverkehr der Behörden der Stadt Köln oder deren Politiker (behördenintern und von und nach extern mit den Behörden/politischen Vertretern der Stadt ggfls. von oder mit dem Bauträger/Projektträger oder dessen Beauftragten) gibt es für die Beseitigung des Gewichtsbeschränkungsschildes?
8. Welche konkreten Anträge/Anregungen/Schreiben an die Behörden und ggfls. Politiker/Bürgervertreter oder von diesen Stellen liegen Ihnen vor bzw. gibt es von Seiten des Projekt-/Bauträgers oder dessen Beauftragten oder an diese gerichtet zum Verkehrsleitsystem und die Beseitigung des Gewichtsbeschränkungsschildes während der Abbruch - und Neubauphase?
Die Beantwortung der Fragen und die Überlassung der vollständigen Dokumente ist erforderlich, um die durch die Maßnahme verursachten Umweltbelastungen für die Anwohner der Alsdorfer-Str./St- Vither-Straße nachvollziehen zu können.
Persönliche Daten können in den angefragten Unterlagen natürlich geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Januar 2022
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26. Februar 2022
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