Besetzeraustausch im Hambacher Forst
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Zeugenberichten sind die ehemaligen Besetzer des Hambacher Forst zum Dannenröder Forst nach Hessen umgezogen. Im weiteren Schritt wurden Obdachlose aus dem Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren sowie dem Stadtgebiet Köln angeworben bzw. gedrängt, in die bestehende "Infrastruktur" im Hambacher Forst zu ziehen. Die Besetzer im Hambacher Forst sollen also nicht mehr aus Klimaaktivisten sondern aus Obdachlosen bestehen.
Ich bitte Sie, mir Folgendes zu zusenden:
1. Alle Dokumentationen zur Einschätzung der Lage im Hambacher Forst seit Sommer 2020
2. Alle Dokumentationen zur Planung, Vorbereitung und Umsetzung der Umzugsaktion (Obdachlose in den Hambacher Forst)
3. Alle Dokumentationen zum aktuellen Stand im Hambacher Forst inkl. Auflistung der dort lebenden Menschen
4. alle Dienstanweisungen an die entsprechenden Polizeibehörden, den Personenustausch im Hambacher Forst zu begleiten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum18. März 2021
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20. April 2021
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