Besetzung Beitragsservice des WDR

- Die Zeiträume in denen derzeit in Ihrem Hause Beschäftigte zur Aufnahme von Anliegen zur Niederschrift erreichbar sind.
- Die Anzahl der derzeit Beschäftigten, welche Vorgänge zur Niederschrift annehmen und in der Regel / im Durchschnitt tatsächlich anwesend sind.
- Die Anzahl der üblicherweise Beschäftigten, welche Vorgänge zur Niederschrift annehmen und in der Regel / im Durchschnitt tatsächlich anwesend sind.
Dokumente aus denen hervorgeht, ob und unter welchen Bedingungen Beschäftigten, welche Vorgänge zur Niederschrift annehmen dieser Tätigkeit außerhalb der Räumlichkeiten Ihrer Rundfunkanstalt nachgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besetzung Beitragsservice des WDR [#196621]
Datum
4. September 2020 17:22
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Zeiträume in denen derzeit in Ihrem Hause Beschäftigte zur Aufnahme von Anliegen zur Niederschrift erreichbar sind. - Die Anzahl der derzeit Beschäftigten, welche Vorgänge zur Niederschrift annehmen und in der Regel / im Durchschnitt tatsächlich anwesend sind. - Die Anzahl der üblicherweise Beschäftigten, welche Vorgänge zur Niederschrift annehmen und in der Regel / im Durchschnitt tatsächlich anwesend sind. Dokumente aus denen hervorgeht, ob und unter welchen Bedingungen Beschäftigten, welche Vorgänge zur Niederschrift annehmen dieser Tätigkeit außerhalb der Räumlichkeiten Ihrer Rundfunkanstalt nachgehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196621/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Westdeutscher Rundfunk
Besetzung Beitragsservice WDR [#196621] Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Mail Anfrage nach dem Info…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Besetzung Beitragsservice WDR [#196621]
Datum
22. September 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Mail Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 04.09.2020 teilen wir Ihnen folgendes mit: Im WDR werden für die Aufnahme von Niederschriften keine gesonderten Personalkapazitäten vorgehalten. Es besteht jedoch Montag, Mittwoch bis Freitag von 9 h bis 16 h sowie Dienstag von 9 h bis 18 h in unserem Servicebüro bei den dort tätigen Mitarbeitenden im Einzelfall (wie nachfolgend erläutert) die Möglichkeit einer Niederschriften-Aufnahme. Eine Aufnahme von Niederschriften außerhalb der Räumlichkeiten des WDR findet nicht statt. Zur Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs zur Niederschrift können wir Ihnen ergänzend die folgenden Auskünfte geben: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen. Die Möglichkeit der Niederschrift wurde für sprach- und schriftunkundige Widersprechende geschaffen, um ihnen den Rechtsschutz nicht zu verwehren. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (10.06.2003, Aktenzeichen 6 A 295.03) ist eine Behörde insbesondere nicht dazu verpflichtet, das Diktat einer seitenlangen Widerspruchsbegründung zu protokollieren. Auch die Aufnahme umfangreicher Rechtsausführungen könne von der Behörde nicht verlangt werden. Eine derartige Ausnutzung der Möglichkeit zur Niederschrift ist demnach rechtsmissbräuchlich. Freundliche Grüße