Besetzung Ditib NRW

Die Information, aus welchen drei Mitgliedern sich die Kommission für Religionsunterricht an staatlichen Schulen der Ditib NRW namentlich zusammensetzt.

Zum Hintergrund der Anfrage: Um an der Kommission zum Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen beteiligt zu werden, hat die Ditib NRW Satzungsänderungen durchgeführt, die von der Landesregierung vorausgesetzt wurden.

Im Bericht zum Thema „Weiterentwicklung des Islamischen Religionsunterrichts nach § 132a SchuIG“ des Schulministeriums (Aktenzeichen 322 6.08.04.03-163282) heißt es dazu: "Die für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen maßgebliche Satzungsänderung betrifft den Aufgabenbereich des Religiösen Beirats der DITIB. Dieser ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der DIYANET und mit türkischen Staatsbeamten besetzt. Dieser Religiöse Beirat hat nach den Satzungsänderungen keine Kontrollfunktion über die Mitwirkung des Vertreters von DITIB-NRW in der Kommission für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung. Denn DITIB NRW hat stattdessen für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung eine Kommission in der Satzung verankert, der weder Amtsträger eines Staates noch Angestellte der DITIB angehören dürfen."

In der neuen Satzung der Ditib NRW heißt es unter Paragraf 21.6: "(...) Insoweit beruft der Vorstand der Gemeinschaft eine Kommission, der keine Amtsträger eines Staates oder Angestellte der Ditib angehören dürfen."

Es ist davon auszugehen, dass dem Schulministerium die angeforderte Information vorliegt. Die namentliche Besetzung dieser Kommission ist nicht nur im Interesse des Landes NRW, sondern darüber hinaus im öffentlichen Interesse, da nur durch eine Bekanntgabe der beteiligten Personen nachvollziehbar sichergestellt werden kann, dass die Ditib NRW tatsächlich die Auflagen erfüllt, die ihr für eine Beteiligung an der Kommission zum Islamunterricht auferlegt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besetzung Ditib NRW [#233876]
Datum
26. November 2021 08:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Information, aus welchen drei Mitgliedern sich die Kommission für Religionsunterricht an staatlichen Schulen der Ditib NRW namentlich zusammensetzt. Zum Hintergrund der Anfrage: Um an der Kommission zum Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen beteiligt zu werden, hat die Ditib NRW Satzungsänderungen durchgeführt, die von der Landesregierung vorausgesetzt wurden. Im Bericht zum Thema „Weiterentwicklung des Islamischen Religionsunterrichts nach § 132a SchuIG“ des Schulministeriums (Aktenzeichen 322 6.08.04.03-163282) heißt es dazu: "Die für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen maßgebliche Satzungsänderung betrifft den Aufgabenbereich des Religiösen Beirats der DITIB. Dieser ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der DIYANET und mit türkischen Staatsbeamten besetzt. Dieser Religiöse Beirat hat nach den Satzungsänderungen keine Kontrollfunktion über die Mitwirkung des Vertreters von DITIB-NRW in der Kommission für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung. Denn DITIB NRW hat stattdessen für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung eine Kommission in der Satzung verankert, der weder Amtsträger eines Staates noch Angestellte der DITIB angehören dürfen." In der neuen Satzung der Ditib NRW heißt es unter Paragraf 21.6: "(...) Insoweit beruft der Vorstand der Gemeinschaft eine Kommission, der keine Amtsträger eines Staates oder Angestellte der Ditib angehören dürfen." Es ist davon auszugehen, dass dem Schulministerium die angeforderte Information vorliegt. Die namentliche Besetzung dieser Kommission ist nicht nur im Interesse des Landes NRW, sondern darüber hinaus im öffentlichen Interesse, da nur durch eine Bekanntgabe der beteiligten Personen nachvollziehbar sichergestellt werden kann, dass die Ditib NRW tatsächlich die Auflagen erfüllt, die ihr für eine Beteiligung an der Kommission zum Islamunterricht auferlegt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233876/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
26. November 2021 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Besetzung DİTİB NRW [#233876 Sehr Antragsteller/in als Anlage ist die Antwort auf Ihren Antrag nach IFG "Be…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Besetzung DİTİB NRW [#233876
Datum
24. Januar 2022 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in als Anlage ist die Antwort auf Ihren Antrag nach IFG "Besetzung DİTİB NRW [#233876]" beigefügt. Mit freundlichen Grüßen