Besetzung Ditib NRW
Die Information, aus welchen drei Mitgliedern sich die Kommission für Religionsunterricht an staatlichen Schulen der Ditib NRW namentlich zusammensetzt.
Zum Hintergrund der Anfrage: Um an der Kommission zum Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen beteiligt zu werden, hat die Ditib NRW Satzungsänderungen durchgeführt, die von der Landesregierung vorausgesetzt wurden.
Im Bericht zum Thema „Weiterentwicklung des Islamischen Religionsunterrichts nach § 132a SchuIG“ des Schulministeriums (Aktenzeichen 322 6.08.04.03-163282) heißt es dazu: "Die für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen maßgebliche Satzungsänderung betrifft den Aufgabenbereich des Religiösen Beirats der DITIB. Dieser ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der DIYANET und mit türkischen Staatsbeamten besetzt. Dieser Religiöse Beirat hat nach den Satzungsänderungen keine Kontrollfunktion über die Mitwirkung des Vertreters von DITIB-NRW in der Kommission für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung. Denn DITIB NRW hat stattdessen für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung eine Kommission in der Satzung verankert, der weder Amtsträger eines Staates noch Angestellte der DITIB angehören dürfen."
In der neuen Satzung der Ditib NRW heißt es unter Paragraf 21.6: "(...) Insoweit beruft der Vorstand der Gemeinschaft eine Kommission, der keine Amtsträger eines Staates oder Angestellte der Ditib angehören dürfen."
Es ist davon auszugehen, dass dem Schulministerium die angeforderte Information vorliegt. Die namentliche Besetzung dieser Kommission ist nicht nur im Interesse des Landes NRW, sondern darüber hinaus im öffentlichen Interesse, da nur durch eine Bekanntgabe der beteiligten Personen nachvollziehbar sichergestellt werden kann, dass die Ditib NRW tatsächlich die Auflagen erfüllt, die ihr für eine Beteiligung an der Kommission zum Islamunterricht auferlegt wurden.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2021
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28. Dezember 2021
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