Besichtigungsprotokoll der Tesla Gigafactory vom 09.12.2022

Das vollständige Besichtigungsprotokoll der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg vom 09.12.2022. Die Akte wird bei Ihnen unter dem Geschäftszeichen 2020-00001 Tesla Baustelle 3 geführt. Sollten bei Ihnen jüngere Besichtigungsprotokolle des Werks vorliegen, bitte ich Sie, mir auch diese zukommen zu lassen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besichtigungsprotokoll der Tesla Gigafactory vom 09.12.2022 [#297128]
Datum
14. Januar 2024 10:40
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vollständige Besichtigungsprotokoll der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg vom 09.12.2022. Die Akte wird bei Ihnen unter dem Geschäftszeichen 2020-00001 Tesla Baustelle 3 geführt. Sollten bei Ihnen jüngere Besichtigungsprotokolle des Werks vorliegen, bitte ich Sie, mir auch diese zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297128/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehender E-Mail vom 14.01.2024 haben Sie einen Antrag auf Einsic…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
Besichtigungsprotokoll der Tesla Gigafactory vom 09.12.2022 [#297128] - Ihr Antrag auf Einsicht (Gz. Z2-1811-01/24)
Datum
16. Januar 2024 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehender E-Mail vom 14.01.2024 haben Sie einen Antrag auf Einsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit gestellt. Den Eingang bestätige ich Ihnen hiermit. Ihr Antrag wird unter dem Gz. Z2-1811-01/24 geführt. Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Bitte haben Sie etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 14.01.2024 Dur…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 14.01.2024
Datum
12. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
zwischennachricht.pdf
245,0 KB
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 14.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14.01.2024 haben Sie über www.fragdenstaat.de einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz gestellt. Den Eingang des Antrages habe ich Ihnen mit E-Mail vom 16.01.2024 bestätigt. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erteile ich Ihnen wie folgt Zwischennachricht. Nach der Formulierung Ihres Antrages begehren Sie Einsicht in „das vollständige Besichtigungsprotokoll der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg vom 09.12.2022.[…] und jüngere Besichtigungsprotokolle des Werks […].“ Mit dieser Maßgabe habe ich die vom LAVG geführten Akten zum Geschäftszeichen 2020-00001 Tesla Baustelle 3 und 2020 00001 Tesla - Allgemein 5 sowie weitere Besichtigungsprotokolle (ohne Aktenzeichen) identifiziert. Sie haben grundsätzlich gemäß § 1 AlG einen Anspruch auf Einsicht in die geführten Akten bzw. Dokumenten. Der sofortigen und uneingeschränkten Offenbarung steht jedoch der Schutz überwiegender privater Interessen entgegen. Danach wäre Ihr Antrag auf Akteneinsicht insoweit abzulehnen, als mit der Einsicht personenbezogene Daten offenbart oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden würden. Soweit personenbezogene Daten i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AIG berührt sind, könnte der Schutz dieser Daten durch Aussonderung der Einzeldaten (= Schwärzung) sichergestellt werden. Auf die vorherige Einholung der Zustimmung zur Offenbarung bei den betroffenen Personen konnte ich aber verzichten, da Sie bereits in Ihrem Antrag Ihr Einverständnis zum Schwärzen der personenbezogenen Daten gegeben haben. Soweit aber Unternehmensdaten i. S.d. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AIG berührt sind, muss das LAVG zuvor das betroffene Unternehmen gem. § 5 Abs. 2 S. 1 AlG anhören. Insoweit bedarf es hierfür noch etwas Zeit. Ich rechne mit einer abschließenden Bearbeitung meinerseits bis zum 22.03.2024. Ferner baten Sie um Mitteilung vorab, sollte Ihr Antrag gebührenpflichtig sein. Die Gewährung der Akteneinsicht ist gemäß § 10 Abs. 1 AIG i. V. m. §§ 1 ff. Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AlGGebO) kostenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Im vorliegenden Fall würde für die Ermöglichung der Einsichtnahme in die Akten eine Gebühr gemäß § 1 AlGGebO i. V. m. Tarifstelle 1.2.1 erhoben werden. Danach ist in einfachen Fällen eine Rahmengebühr von 0 - 100 EUR festzusetzen. Für die Bearbeitung und Aussonderung der Daten der betreffenden Dokumente von maximal etwa 95 Seiten ist ein mittlerer Verwaltungsaufwand notwendig. Dies rechtfertigt die Festsetzung einer mittleren Gebühr in Höhe von 40,00 EUR. Hinzu kämen Auslagen für die Anfertigung von Kopien bzw. Computerausdrucken in Höhe von 0,50 Euro je Seite (für die ersten 50 Seiten) bzw. 0,15 EUR für jede weitere Seite, vgl. Tarifstelle 3.1. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wenn Sie Ihren Antrag aufgrund der Kostenpflicht nicht aufrechterhalten wollen. Ansonsten bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 14.01.2024…
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Betreff
AW: Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 14.01.2024 [#297128]
Datum
17. Februar 2024 14:08
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesch-Z.: Z2-1811-01/24 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 12.02.2024. Ich möchte trotz der Kostenpflicht an meinem Antrag festhalten. Sie können die Dokumente, die Sie mir übersenden werden, mir auch gerne per E-Mail zukommen lassen oder über den unterstehenden Link auf FragDenStaat hochladen. Dann sparen Sie und ich uns etwas Arbeit und es entstünden auch keine Kosten für Ausdrücke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>