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Besorgnis der Befangenheit

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage, in einem Strafverfahren gegen meine Person. Mit Verurteilung, hat meine Tochter als Zeugin aus gesagt. Jetzt in einem neuen Verfahren gegen meine Tochter Grund uneidliche Falsch Aussage.(so der vorwurf)
Wobei die Richterin in meinem Fall und auch gegen meine Zeugin, als Richterin tätig sein sollte.
Nun hat die Richterin eine selbst Anzeige getätigt. Wegen Befangenheit. Somit bekommt die Staatsanwaltschaft einen Profi Zeugen.
Frage mich? Ob man das so hin nehmen muss. Und welche Möglichkeiten hat.
Wie zum Beispiel Befangenheit gegen Richterin im Vorsitz und vorige Richterin. Jetzt Zeugin
Rechts Beugung?
Anwalt nicht Bezahlbar?
Beratungshilfe Antrag ist Schrott!
Wer weiß den sowas?
Bin für Antworten Dankbar

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2019
  • Frist
    30. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage, in einem Stra…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besorgnis der Befangenheit [#170876]
Datum
23. November 2019 13:43
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage, in einem Strafverfahren gegen meine Person. Mit Verurteilung, hat meine Tochter als Zeugin aus gesagt. Jetzt in einem neuen Verfahren gegen meine Tochter Grund uneidliche Falsch Aussage.(so der vorwurf) Wobei die Richterin in meinem Fall und auch gegen meine Zeugin, als Richterin tätig sein sollte. Nun hat die Richterin eine selbst Anzeige getätigt. Wegen Befangenheit. Somit bekommt die Staatsanwaltschaft einen Profi Zeugen. Frage mich? Ob man das so hin nehmen muss. Und welche Möglichkeiten hat. Wie zum Beispiel Befangenheit gegen Richterin im Vorsitz und vorige Richterin. Jetzt Zeugin Rechts Beugung? Anwalt nicht Bezahlbar? Beratungshilfe Antrag ist Schrott! Wer weiß den sowas? Bin für Antworten Dankbar Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170876 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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