Besorgte Anwohner wegen verstärkter Polizeipräsenz

Im Bereich Limpericher Str. Ecke Kreuzherrenstr , in 53227 Beuel Limperich kommt seit über einem Jahr den ganzen Tag über zu vermehrten Kontrollstops von Dienstfahrzeugen . Deshalb möchte Ich mich im Namen der Anwohner erkundigen worum es sich dabei handelt . Wohnt eine zu schützende Person in dem Bereich oder gar ein " Gefährder " !!
Auf jeden Fall machen sich die betroffenen Anwohner Gedanken und vor allem Sorgen .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Rolf Liehsem
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rolf Liehsem
Betreff
Besorgte Anwohner wegen verstärkter Polizeipräsenz [#185573]
Datum
28. April 2020 21:13
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bereich Limpericher Str. Ecke Kreuzherrenstr , in 53227 Beuel Limperich kommt seit über einem Jahr den ganzen Tag über zu vermehrten Kontrollstops von Dienstfahrzeugen . Deshalb möchte Ich mich im Namen der Anwohner erkundigen worum es sich dabei handelt . Wohnt eine zu schützende Person in dem Bereich oder gar ein " Gefährder " !! Auf jeden Fall machen sich die betroffenen Anwohner Gedanken und vor allem Sorgen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Liehsem Anfragenr: 185573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185573 Postanschrift Rolf Liehsem << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf Liehsem

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!