Bestätigungs-E-Mails Online-Wache

Zu Bestätigungs-E-Mails der Online-Wache nach Aufgabe einer Online-Anzeige:
(1) Unterlagen dazu, welche Überlegungen zum Impressum dieser E-Mails gemacht wurden – derzeit fehlt eine ladungsfähige Anschrift und eine Kontakt-Möglichkeit per Fax, E-Mail und De-Mail, insbesondere wenn man sich bei Missbrauch der eigenen E-Mail-Adresse zur Aufgabe von Online-Anzeigen von den Bestätigungs-E-Mails der Landespolizei gestört fühlt, kann man nicht direkt reagieren
(2) Unterlagen dazu, inwieweit bei den Bestätigungs-E-Mails der Online-Wache ein Double-Opt-In angeregt/abgelehnt wurde.

Der derzeitige Text lautet:

"Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer der Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein,
wir haben Ihr Anliegen vom 11.08.2023 (temporäre Nummer 908-806-693) erfolgreich zur Bearbeitung an folgende Dienststelle übergeben:
Polizeidirektion ...
Vorgangsnummer Polizei ...
Telefon ...
Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen bzw. zum Status Ihres Anliegens haben oder wenn Sie einen Nachtrag einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an diese Dienststelle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Landespolizei Schleswig-Holstein
Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail automatisch generiert wird und lediglich den Eingang Ihrer gemachten Angaben bei uns bestätigt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da Ihre Nachricht an diese Adresse aus technischen Gründen nicht entgegengenommen werden kann."

Ergebnis der Anfrage

"Der Landespolizei Schleswig Holstein liegen hierzu keine Unterlagen vor."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu Bestätigungs-E-Mails der Online-Wa…
An Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestätigungs-E-Mails Online-Wache [#285916]
Datum
11. August 2023 10:34
An
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu Bestätigungs-E-Mails der Online-Wache nach Aufgabe einer Online-Anzeige: (1) Unterlagen dazu, welche Überlegungen zum Impressum dieser E-Mails gemacht wurden – derzeit fehlt eine ladungsfähige Anschrift und eine Kontakt-Möglichkeit per Fax, E-Mail und De-Mail, insbesondere wenn man sich bei Missbrauch der eigenen E-Mail-Adresse zur Aufgabe von Online-Anzeigen von den Bestätigungs-E-Mails der Landespolizei gestört fühlt, kann man nicht direkt reagieren (2) Unterlagen dazu, inwieweit bei den Bestätigungs-E-Mails der Online-Wache ein Double-Opt-In angeregt/abgelehnt wurde. Der derzeitige Text lautet: "Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer der Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein, wir haben Ihr Anliegen vom 11.08.2023 (temporäre Nummer 908-806-693) erfolgreich zur Bearbeitung an folgende Dienststelle übergeben: Polizeidirektion ... Vorgangsnummer Polizei ... Telefon ... Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen bzw. zum Status Ihres Anliegens haben oder wenn Sie einen Nachtrag einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an diese Dienststelle. Mit freundlichen Grüßen Ihre Landespolizei Schleswig-Holstein Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail automatisch generiert wird und lediglich den Eingang Ihrer gemachten Angaben bei uns bestätigt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da Ihre Nachricht an diese Adresse aus technischen Gründen nicht entgegengenommen werden kann."
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285916/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrag…
Von
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Bestätigungs-E-Mails Online-Wache [#285916]
Datum
7. September 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,