Bestand Blockchain Währungen

Besitzt das Bundesland Niedersachsen Blockchain Währungen wie z. B. Bitcoins?

Wenn Ja, welche und wie viele jeweils?

Wenn Nein, gab es Bestände in diesen Währungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestand Blockchain Währungen [#277815]
Datum
2. Mai 2023 13:53
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besitzt das Bundesland Niedersachsen Blockchain Währungen wie z. B. Bitcoins?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wenn Ja, welche und wie viele jeweils?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wenn Nein, gab es Bestände in diesen Währungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277815/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Finanzministerium
Blockchain Währungen Sehr << Antragsteller:in >> eine Aktenauskunftspflicht nach § 3 des Niedersächs…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
Blockchain Währungen
Datum
3. Mai 2023 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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20,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> eine Aktenauskunftspflicht nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) liegt hier nicht vor. Gleichwohl teile ich Ihnen gerne mit, dass in Niedersachsen die Landesversorgungsrücklage nicht in Blockchain Währungen investiert wird oder wurde. Das Vermögen wird entsprechend der gesetzlichen Regelung im Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) vom übrigen Vermögen des Landes getrennt gehalten. Die zufließenden Mittel sind sicher und mit angemessenem Ertrag zu marktgerechten Bedingungen anzulegen. Dafür kommen als Anlagen in Betracht: * Schuldscheindarlehen oder handelbare Schuldverschreibungen anderer Länder, des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen oder der Mitgliedstaaten der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion * Schuldscheindarlehen oder handelbare Schuldverschreibungen, für deren Verzinsung und Rückzahlung eine der vorgenannten Institutionen die volle Gewährleistung übernommen hat * Öffentliche Pfandbriefe und Hypothekenpfandbriefe * Anteile an inländischen Fonds, die überwiegend in Vermögensgegenstände im Sinne der vorgenannten Anlageformen oder kurzfristig verfügbar zu marktgerechten Bedingungen anlegen Die Beschränkung auf bestimmte Anlagemöglichkeiten beruht auf der Grundüberlegung, dass die Akkumulation von Versorgungsmitteln nicht spekulativ erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Blockchain Währungen [#277815] Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und umfangreiche Auskunft. M…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blockchain Währungen [#277815]
Datum
3. Mai 2023 20:18
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und umfangreiche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277815/