Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken; mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Landtagsdrucksache 16/5687 ( https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5687_D.pdf ) heißt es:
"Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 an den Regierungspräsidenten hat der Oberbür-
germeister der Stadt Ulm mitgeteilt, dass die Stadt Ulm ein mehrstufiges Verfahren
zur Umsetzung beschlossen habe, welches aufgrund des erheblichen Planungsauf-
wands sukzessive und stadtteilbezogen durchgeführt werden solle.
Konkret sei beabsichtigt, bis Ende April 2019 eine Bestandsaufnahme von rund
850 Straßen im Stadtgebiet abzuschließen. Hierbei sollen insbesondere Straßen-
abschnitte begutachtet werden, in denen bisher ein rechtswidriges Parken auf dem
Gehweg toleriert wurde."
Inzwischen sollten die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme also vorliegen.
Bitte senden Sie mir diese zu.
Bitte senden Sie mir außerdem den Vermerk/Vorgang zu, in dem das genannte "mehrstufige Verfahren" näher beschrieben ist, incl. Erläuterungen etc. und von wem/von welcher Stelle dieses Vorgehen beschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Mai 2019
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7. Juni 2019
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