Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken; mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung

Anfrage an: Stadt Ulm

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Landtagsdrucksache 16/5687 ( https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5687_D.pdf ) heißt es:

"Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 an den Regierungspräsidenten hat der Oberbür-
germeister der Stadt Ulm mitgeteilt, dass die Stadt Ulm ein mehrstufiges Verfahren
zur Umsetzung beschlossen habe, welches aufgrund des erheblichen Planungsauf-
wands sukzessive und stadtteilbezogen durchgeführt werden solle.

Konkret sei beabsichtigt, bis Ende April 2019 eine Bestandsaufnahme von rund
850 Straßen im Stadtgebiet abzuschließen. Hierbei sollen insbesondere Straßen-
abschnitte begutachtet werden, in denen bisher ein rechtswidriges Parken auf dem
Gehweg toleriert wurde."

Inzwischen sollten die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme also vorliegen.

Bitte senden Sie mir diese zu.

Bitte senden Sie mir außerdem den Vermerk/Vorgang zu, in dem das genannte "mehrstufige Verfahren" näher beschrieben ist, incl. Erläuterungen etc. und von wem/von welcher Stelle dieses Vorgehen beschlossen wurde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    7. Juni 2019
  • 5 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Landtagsdrucksache 16/5687 ( https://w…
An Stadt Ulm Details
Von
Jens Müller
Betreff
Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken; mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung [#138337]
Datum
8. Mai 2019 07:42
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Landtagsdrucksache 16/5687 ( https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5687_D.pdf ) heißt es: "Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 an den Regierungspräsidenten hat der Oberbür- germeister der Stadt Ulm mitgeteilt, dass die Stadt Ulm ein mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung beschlossen habe, welches aufgrund des erheblichen Planungsauf- wands sukzessive und stadtteilbezogen durchgeführt werden solle. Konkret sei beabsichtigt, bis Ende April 2019 eine Bestandsaufnahme von rund 850 Straßen im Stadtgebiet abzuschließen. Hierbei sollen insbesondere Straßen- abschnitte begutachtet werden, in denen bisher ein rechtswidriges Parken auf dem Gehweg toleriert wurde." Inzwischen sollten die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme also vorliegen. Bitte senden Sie mir diese zu. Bitte senden Sie mir außerdem den Vermerk/Vorgang zu, in dem das genannte "mehrstufige Verfahren" näher beschrieben ist, incl. Erläuterungen etc. und von wem/von welcher Stelle dieses Vorgehen beschlossen wurde. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>
Jens Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken…
An Stadt Ulm Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken; mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung [#138337]
Datum
16. Juni 2019 13:25
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken; mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung“ vom 08.05.2019 (#138337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 138337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 08.05.2019 bezüglich der Landtagsdrucksach…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Bestandsaufnahme betreffend Gehwegparken; mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung [#138337]
Datum
17. Juni 2019 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 08.05.2019 bezüglich der Landtagsdrucksache 16/5687 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wie geplant konnte bis Ende April die Bestandserhebung abgeschlossen werden. Sie ist als Excel-Datei angefügt. In über 800 Straßen im Stadtgebiet wurde geprüft, ob Gehwegparken vorliegt. Gleichzeitig fand eine zunächst überschlägige Ersteinschätzung statt, ob das Gehwegparken unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse legalisiert werden könnte. Das weitere Vorgehen wurde am 11.06.2019 unter Beteiligung verschiedener Ämter der Stadt Ulm festgelegt. Das Protokoll befindet sich derzeit in Aufstellung. Die vorherige Abstimmung erfolgte zwischen Vertretern des Fachbereichs Bauen und Umwelt und den Bürgerdiensten. Inhaltlich ist das Ergebnis bereits in der angeführten Landesdrucksache wiedergegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Ulm
Anlage die Anlage zu der E-Mail, als besser lesbares PDF
Von
Stadt Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Anlage
Datum
17. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
die Anlage zu der E-Mail, als besser lesbares PDF