Bestandsdatenabfrage Mobiltelefonnummern 2021

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Auflistung wie oft und welche Behörden im Jahr 2021 eine Bestandsdatenabfrage zu Mobiltelefonnummern gemacht haben

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung w…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestandsdatenabfrage Mobiltelefonnummern 2021 [#245142]
Datum
31. März 2022 14:14
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung wie oft und welche Behörden im Jahr 2021 eine Bestandsdatenabfrage zu Mobiltelefonnummern gemacht haben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245142/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer untenstehenden Anfrage. Sie wird unter dem Akte…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bestandsdatenabfrage Mobiltelefonnummern 2021 [#245142]
Datum
31. März 2022 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer untenstehenden Anfrage. Sie wird unter dem Aktenzeichen 6710-05-006 geprüft und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 31.03.2022 bitten Sie um Übersendung einer Auflistung, wie oft und wel…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bestandsdatenabfrage Mobiltelefonnummern 2021 [#245142]
Datum
4. April 2022 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 31.03.2022 bitten Sie um Übersendung einer Auflistung, wie oft und welche Behörden im Jahr 2021 eine Bestandsdatenabfrage zu Mobiltelefonnummern gemacht haben. Dem Antrag kann ich leider nicht entsprechen, da der Bundesnetzagentur die erbetene Information nicht vorliegt: Wir führen keine entsprechenden Statistiken über Auskunftsersuchen im Automatisierten Auskunftsverfahren nach § 173 TKG (ehemals § 112 TKG-2004) aufgeschlüsselt nach Behörden und Art der abgefragten Rufnummer. Hinweis: Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen