Bestandshecken Eichholz

1) Den vollständigen Bericht des externen Gutachters auf dem in der Beschlussvorlage 247/2020 des ASU Bezug genommen wird mit den Worten "Durch ein externes Büro, beauftragt von den EBW, wurden Ende 2020 die auszuführenden Arbeiten im Wohngebiet Eichholz hinsichtlich der Fragestellungen Arbeitsschutz / Sicherheit begutachtet und entsprechend bewertet."

2) Sämtliche Kommunikation zwischen den EBW und dem externen Büro hinsichtlich der Beauftragung des im Punkt 1) genannten Gutachtens.

3) Sämtliche Kommunikation zwischen dem Dezernat III der Stadt Wesseling, insbesondere der Abteilung "Stadtentwicklung und Umwelt" und den EBW zum Thema "Bestandshecken Eichholz" zwischen dem 2. Februar 2021 und dem 19. Februar 2021.

Sämtliche persönliche Daten können geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Wesseling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestandshecken Eichholz [#213214]
Datum
19. Februar 2021 22:23
An
Kommunalverwaltung Wesseling
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Den vollständigen Bericht des externen Gutachters auf dem in der Beschlussvorlage 247/2020 des ASU Bezug genommen wird mit den Worten "Durch ein externes Büro, beauftragt von den EBW, wurden Ende 2020 die auszuführenden Arbeiten im Wohngebiet Eichholz hinsichtlich der Fragestellungen Arbeitsschutz / Sicherheit begutachtet und entsprechend bewertet." 2) Sämtliche Kommunikation zwischen den EBW und dem externen Büro hinsichtlich der Beauftragung des im Punkt 1) genannten Gutachtens. 3) Sämtliche Kommunikation zwischen dem Dezernat III der Stadt Wesseling, insbesondere der Abteilung "Stadtentwicklung und Umwelt" und den EBW zum Thema "Bestandshecken Eichholz" zwischen dem 2. Februar 2021 und dem 19. Februar 2021. Sämtliche persönliche Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213214/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Wesseling
Ihre Mail Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Ihre Mail
Datum
19. Februar 2021 22:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle im Hause weitergeleitet. Freundliche Grüße
Kommunalverwaltung Wesseling
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW / Umweltinformationsgesetz vom 19…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
AW: Bestandshecken Eichholz [#213214]
Datum
17. März 2021 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW / Umweltinformationsgesetz vom 19.02.2021 ergeht folgende Entscheidung: Ihrem Antrag auf Erteilung der Aktenauskunft wird teilweise stattgegeben. Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben. Begründung: Das von Ihnen unter Punkt 1) Ihres Antrages erbetene Gutachten ist als pdf.-Datei im Anhang zu dieser E-Mail beigefügt. 2020_10_14 - Gutachten Begehung Eichholzer Acker.pdf Nach meiner Einschätzung hilft Ihnen das externe Gutachten allerdings hier nicht weiter, da in Ihrem Fall wie bereits erläutert die Hecke aufgrund der zu engen Platzverhältnisse entfernt wurde. Angrenzend an Ihr Grundstück befindet sich eine abwassertechnische Anlage / eine Entwässerungsrinne. Das Gutachten bezieht sich auf die Arbeitssicherheit im Böschungsbereichen von Wohngebiet Eichholz. Die von Ihnen unter Punkt 2) Ihres Antrages erbetene Kommunikation zwischen den EBW und dem externen Büro hinsichtlich der Beauftragung des im Punkt 1) genannten Gutachtens kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da eine solche Kommunikation nicht vorliegt. Nach Auskunft vom kaufmännischen Leiter der Entsorgungsbetriebe Wesseling / Herrn Böhmer erfolgte die Abstimmung und Beauftragung des Gutachtens rein telefonisch. Hierzu gibt es keinen Schriftverkehr, weder elektronisch noch postalisch. Daher ist es auch nicht möglich, Ihnen entsprechende Dokumente im Rahmen der Aktenauskunft zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen unter Punkt 3) Ihres Antrages erbetene Kommunikation zwischen dem Dezernat III der Stadt Wesseling, insbesondere der Abteilung "Stadtentwicklung und Umwelt" und den EBW zum Thema "Bestandshecken Eichholz" zwischen dem 2. Februar 2021 und dem 19. Februar 2021 kann ich Ihnen im Umfang der im Anhang beigefügten E-Mails als pdf.-Datei zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten von Dritten habe ich geschwärzt und unkenntlich gemacht. In den einzelnen Dateien ist die entsprechende Kommunikation chronologisch zusammengefasst dargestellt: 2021_02_04 - Heckenentfernung Eichholzer Acker.pdf 2021_02_05 - AW Hecken Eichholzer Acker.pdf 2021_02_05 - Hecken Eichholz.pdf 2021_02_08 - AW Bestandshecken im Baugebiet Eichholz_geschwärzt.pdf 2021_02_11 - Eichholz - Bestandshecken - Umsetzung.pdf 2021_02_12 - AW Eichholz - Geländeanpassungen.pdf 2021_02_16 - AW Hecken Eichholz.pdf 2021_02_16 - Aw_ AW_ AW_ AW_ Vernichtung der Buchenhecke hinter dem Haus in << Adresse entfernt >>_geschwärzt.pdf 2021_02_16 - Eichholz - Hecken_geschwärzt.pdf 2021_02_16 - Heckenentfernung _ Vertragserfüllung _ Schadensbehebung_geschwärzt.pdf 2021_02_17 - WG Bestandshecken im Baugebiet Eichholz_geschwärzt.pdf 2021_02_18 - AW Aw WG Vernichtung der Buchenhecke hinter dem Haus in << Adresse entfernt >>_geschwärzt.pdf 2021_02_18 - AW Eichholz - Bestandshecken - Umsetzung (2).pdf 2021_02_18 - AW Eichholz - Bestandshecken - Umsetzung.pdf 2021_02_18 - AW Heckenentfernung Vertragserfüllung Schadensbehebung_geschwärzt.pdf 2021_02_18 - Aw AW Aw WG Vernichtung der Buchenhecke hinter dem Haus in << Adresse entfernt >>_geschwärzt.pdf 2021_02_18 - WG Bestandshecken im Baugebiet Eichholz_geschwärzt.pdf Die Aktenauskunft in eine darüberhinausgehende Kommunikation gemäß Punkt 3) Ihres Antrages lehne ich ab. Das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft soll gemäß § 7 Abs. 2a) IFG NRW versagt werden, wenn sich der Inhalt der Akten auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen Behörden bezieht. Zudem ist der Antrag nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG abzulehnen, soweit sich der Antrag auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 bezieht. § 7 Abs. 2a) IFG NRW schützt den allgemeinen Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen Behörden. Die Vorschrift findet auch nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs Anwendung. Durch diese Vorschrift wird sichergestellt, dass innerhalb und zwischen den Behörden im Vorfeld von Entscheidungen ein offener Meinungsaustausch stattfinden kann. Es soll vermieden werden, dass interne Meinungsverschiedenheiten und/oder unterschiedliche Auffassungen über eine Rechtsfrage die administrative Entscheidung nach außen hin angreifbar machen. Von § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG werden Verwaltungs- bzw. Organisationsabläufe oder politische Bewertungen, Abwägungen oder Einschätzungen erfasst. Bei der von Ihnen erwünschten Kommunikation zwischen dem 2. Februar 2021 und dem 19. Februar 2021 befinden sich verwaltungsinterne Stellungnahme, die lediglich den innerbehördlichen Willensbildungsprozess - auch mit den EBW – abbilden. Ich bitte insofern um Ihr Verständnis, dass eine Aktenauskunft in diese Kommunikation nicht möglich ist. Ich bitte Sie mir den Empfang kurz zu bestätigen - gerne per E-Mail. Es sind insgesamt 18 pdf Dateien als Anhang angefügt. Rechtsbehelfsbelehrunq Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz, << Adresse entfernt >> zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlich Beantwortung meiner Anfrage. Alle 18 Anhänge haben …
An Kommunalverwaltung Wesseling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestandshecken Eichholz [#213214]
Datum
17. März 2021 21:23
An
Kommunalverwaltung Wesseling
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlich Beantwortung meiner Anfrage. Alle 18 Anhänge haben mich erreicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213214/

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