Bestandshecken Eichholz
1) Den vollständigen Bericht des externen Gutachters auf dem in der Beschlussvorlage 247/2020 des ASU Bezug genommen wird mit den Worten "Durch ein externes Büro, beauftragt von den EBW, wurden Ende 2020 die auszuführenden Arbeiten im Wohngebiet Eichholz hinsichtlich der Fragestellungen Arbeitsschutz / Sicherheit begutachtet und entsprechend bewertet."
2) Sämtliche Kommunikation zwischen den EBW und dem externen Büro hinsichtlich der Beauftragung des im Punkt 1) genannten Gutachtens.
3) Sämtliche Kommunikation zwischen dem Dezernat III der Stadt Wesseling, insbesondere der Abteilung "Stadtentwicklung und Umwelt" und den EBW zum Thema "Bestandshecken Eichholz" zwischen dem 2. Februar 2021 und dem 19. Februar 2021.
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Datum19. Februar 2021
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24. März 2021
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- Bestandshecken Eichholz [#213214]
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- 19. Februar 2021 22:23
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- Datum
- 19. Februar 2021 22:23
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- Betreff
- AW: Bestandshecken Eichholz [#213214]
- Datum
- 17. März 2021 15:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Bestandshecken Eichholz [#213214]
- Datum
- 17. März 2021 21:23
- An
- Kommunalverwaltung Wesseling
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