Besteht für die Mitarbeiter:innen der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten per Scan als E-Mail zu verschicken?

- Besitzen die Mitarbeiter:innen des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit Servicebereich Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten zu scannen und diese per Mail zu versenden?
- Falls Sie die Frage mit Ja beantworten können: Handelt es sich um einen erheblichen Mehraufwand gescannte Akten per Mail zu versenden oder liegt das im Rahmen des Möglichen?
- Falls es sich um einen erheblichen Mehraufwand handeln sollte, wie ist dieser begründet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besteht für die Mitarbeiter:innen der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten per Scan als E-Mail zu verschicken? [#236131]
Datum
23. Dezember 2021 11:24
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Besitzen die Mitarbeiter:innen des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit Servicebereich Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten zu scannen und diese per Mail zu versenden? - Falls Sie die Frage mit Ja beantworten können: Handelt es sich um einen erheblichen Mehraufwand gescannte Akten per Mail zu versenden oder liegt das im Rahmen des Möglichen? - Falls es sich um einen erheblichen Mehraufwand handeln sollte, wie ist dieser begründet?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236131/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Sehr Antragsteller/in ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
AW: Besteht für die Mitarbeiter:innen der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten per Scan als E-Mail zu verschicken? [#236131]
Datum
23. Dezember 2021 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Sehr Antragsteller/in gern möchte ich Ihre Anfrage beantworten. "Besitzen die Mitarbeiter:innen des Fachbereich…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
WG: Besteht für die Mitarbeiter:innen der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten per Scan als E-Mail zu verschicken? [#236131]
Datum
4. Januar 2022 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gern möchte ich Ihre Anfrage beantworten. "Besitzen die Mitarbeiter:innen des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit Servicebereich Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten zu scannen und diese per Mail zu versenden?" Prinzipiell ja. Alle Unterlagen, welche mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu scannen sind, können entsprechend eingescannt werden. Dies meint Papier bis zum Format A3. Da wir unter anderem mit Plänen in deutlich größeren Dimensionen im Zuge von Planverfahren hantieren, können diese durch uns selbst nicht gescannt werden. Diese Daten können wir nur versenden, wenn diese uns bereits digital vorliegen. Hierbei ist jedoch oftmals die Größe der Dateien der limitierende Faktor, da diese Pläne teilweise mehrere dutzend MB groß sind, was aktuell nicht versendet werden kann. Hierfür müssten andere Mittel der Übertragung gewählt werden. "Falls Sie die Frage mit Ja beantworten können: Handelt es sich um einen erheblichen Mehraufwand gescannte Akten per Mail zu versenden oder liegt das im Rahmen des Möglichen?" Auch dies lässt sich pauschal nur schwer beantworten. In Vorgängen, bei welchen bereits ein Großteil der Daten digital vorliegen, ist der Aufwand natürlich gering. Je umfangreicher die Akten sind, umso größer der Aufwand. Dies natürlich nur bedingt im gleich Maße wie beim analogen Versenden. Beim digitalen Versenden muss immerhin berücksichtigt werden, dass z.B. alle gescannten Dateien umbenannt werden müssen oder zusammengefügt werden müssen. Dies stellt selbstredend einen deutlichen Mehraufwand dar, entgegen der analogen Kopie und dem Versenden als Papierakte. Ob dieser deutliche Mehraufwand bereits erheblich ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei einer Akte aus dutzenden und hunderten Blättern wahrscheinlich schon. Bei Akten, welche aus wenigen A4 Blättern bestehen wohl eher nicht. Sollte Sie weitere Rückfragen haben, können Sie mich auch gern unter 0355 612 4730 telefonisch erreichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche und sehr zügige Beantwortung. Mit freundlichen Gr…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Besteht für die Mitarbeiter:innen der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Akten per Scan als E-Mail zu verschicken? [#236131]
Datum
4. Januar 2022 20:42
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche und sehr zügige Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236131/