Bestellung Infomaterial, Broschüren...

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beanworten Sie mir folgende Fragen:

Nr. 1
Das BSI ermöglicht es Magazine, Broschüren und ähnliche Schiften herunterzuladen.
Dies kostenfrei als PDF.

Es ist aber auch möglich diese zu bestellen, ich vermute als analoge Print-Ausgabe.

https://www.bsi.bund.de/SiteGlobals/Forms/Warenkorb/Warenkorb_Formular.html?nn=6624060&cart10792198=%2B1

Mir ist nicht ganz klar, ob dies (Druck-)Geld kostet?
Wenn ja, können Sie mir bitte die Kosten mitteilen?

Nr.2
Desweiteren stehen Einzelpersonen nur eine Publikation zur Verfügung: "Für Einzelpersonen wird die Bestellmenge auf 1 Exemplar begrenzt."
Heißt das,
1) Ich darf im ganzen Bestellvorgang nur eine Sache bestellen?
2) Ich darf verschiedene Broschüren etc. bestellen, aber jeweils nur die Menge 1

Sind Bestellungen noch in irgendeiner anderen Art beschränkt?

Nr.3
Nach Bestellung, wie lange (Tage) dauert es Erfahrungsgemäß, bis die Bestellung ankommt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beanworten Sie mir folgende Fragen: Nr. 1 Das…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestellung Infomaterial, Broschüren... [#32154]
Datum
22. Juli 2018 00:41
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beanworten Sie mir folgende Fragen: Nr. 1 Das BSI ermöglicht es Magazine, Broschüren und ähnliche Schiften herunterzuladen. Dies kostenfrei als PDF. Es ist aber auch möglich diese zu bestellen, ich vermute als analoge Print-Ausgabe. https://www.bsi.bund.de/SiteGlobals/Forms/Warenkorb/Warenkorb_Formular.html?nn=6624060&cart10792198=%2B1 Mir ist nicht ganz klar, ob dies (Druck-)Geld kostet? Wenn ja, können Sie mir bitte die Kosten mitteilen? Nr.2 Desweiteren stehen Einzelpersonen nur eine Publikation zur Verfügung: "Für Einzelpersonen wird die Bestellmenge auf 1 Exemplar begrenzt." Heißt das, 1) Ich darf im ganzen Bestellvorgang nur eine Sache bestellen? 2) Ich darf verschiedene Broschüren etc. bestellen, aber jeweils nur die Menge 1 Sind Bestellungen noch in irgendeiner anderen Art beschränkt? Nr.3 Nach Bestellung, wie lange (Tage) dauert es Erfahrungsgemäß, bis die Bestellung ankommt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Bestellung Infomaterial, Broschüren... [#32154]
Datum
23. Juli 2018 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, kann ich Ihre Anfrage leider nicht an die zuständige Stelle hier im Hause weiterleiten. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Frage an <<E-Mail-Adresse>> zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich erfahren habe, kommen keine Kosten auf mich zu und ich kann jede Broschüre…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Bestellung Infomaterial, Broschüren... [#32154]
Datum
25. Juli 2018 15:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich erfahren habe, kommen keine Kosten auf mich zu und ich kann jede Broschüre etc. jeweils einmal bestellen. Bitte stellen Sie mir, wenn vorhanden, folgende Informationen zur Verfügung: - für das Drucken und den Versand zusammen gekommenen Kosten - anonymisierte Statistik, wie viele Exemplare bestellt werden, bitte aufgeschlüsselt nach "Einzelpersonen", "Mittler und Träger politischer Bildung" sowie "öffentliche Einrichtungen und Unternehmen" Dies bitte auf elektronischem Weg. ... Mit freundlichen Grüßen Till Menzel Anfragenr: 32154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer ergänzten IFG-Anfrage Bestellung Infomaterial, Broschüren... [#32154]
Datum
4. September 2018 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen