Bestellung von F18-Jets

Die E-Mail von BM Kramp-Karrenbauer an ihren US-Kollegen Mark Esper vom Donnerstag, in der sie die Absicht des Kaufs von F-18-Jets bestätigte (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-annegret-kramp-karrenbauer-sagt-washington-kauf-von-us-kampfjets-zu-a-c1b5f289-c6f0-4899-813f-f203e840ec92)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 10 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
19. April 2020 16:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die E-Mail von BM Kramp-Karrenbauer an ihren US-Kollegen Mark Esper vom Donnerstag, in der sie die Absicht des Kaufs von F-18-Jets bestätigte (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-annegret-kramp-karrenbauer-sagt-washington-kauf-von-us-kampfjets-zu-a-c1b5f289-c6f0-4899-813f-f203e840ec92)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 184903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184903 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1316 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.04.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
27. April 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1316 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.04.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 19. April 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1316 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1316 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.04…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
20. Mai 2020 10:50
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1316 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.04.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1316 vom 27.04.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 19. April 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten haben, Ihnen "Die E-Mail von BM Kramp-Karrenbauer an ihren US-Kollegen Mark Esper vom Donnerstag, in der sie die Absicht des Kaufs von F-18-Jets bestätigte..." zu übersenden. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es ist keine E-Mail von Frau Bundesministerin Kramp-Karrenbauer an ihren US-Kollegen Mark Esper existent, in der sie die Absicht des Kaufs von F-18-Jets bestätigen würde. Insoweit liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Das Bundesministerium der Verteidigung steht unter Wahrung der parlamentarischen Entscheidungshoheit auch über Rüstungsprojekte mit seinen Partnern und Verbündeten im ständigen und konstruktiven Austausch. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es hier unabhängig Ihres vorliegenden Antrags gilt, die notwendige Vertraulichkeit von Verhandlungen im Bereich internationaler Rüstungspolitik zu wahren, um nachteilige Auswirkungen auf schutzwürdige militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr sowie auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dann senden Sie mir doch bitte die E-Mail von…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
20. Mai 2020 10:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dann senden Sie mir doch bitte die E-Mail von BM Kramp-Karrenbauer an Mark Esper vom 16.4. zu, in der sie die Absicht eines Kaufs nicht bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 184903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184903
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1347 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 20.05.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
20. Mai 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1347 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 20.05.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom 20. Mai 2020 (Bezug). Diese wurde als neuer IFG-Antrag bewertet. Die Bearbeitung erfolgt unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1347. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> da das IFG eine unverzügliche Bearbeitung von IFG-Anfragen vorschreibt und Ih…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
20. Mai 2020 14:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da das IFG eine unverzügliche Bearbeitung von IFG-Anfragen vorschreibt und Ihnen inzwischen bereits bekannt ist, welche Dokumente in diesem Zusammenhang vorliegen, freue ich mich darauf, schon sehr bald eine Antwort auf die Anfrage zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 184903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184903
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1347 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug:1. Ihr Antrag vom 20.05.2020 (s.u…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
23. Juni 2020 13:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1347 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug:1. Ihr Antrag vom 20.05.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - vom 20.05.2020 (s.u.) 3. Ihre Email vom 20.05.2020 Sehr geehrter Herr Samsrott, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Aufgrund der noch immer andauernden Pandemie-Lage und der diesbezüglichen Schwerpunktsetzung bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG nicht eingehalten werden kann. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1347 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre E-Mail vom 20.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
25. Juni 2020 14:01
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1347 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre E-Mail vom 20.05.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - vom 20.05. und 23.06.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Mai 2020. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es ist keine Email von Frau Bundesministerin Kramp-Karrenbauer an US-Verteidigungsminister Esper im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Bestellung von F-18 Kampfflugzeugen existent. Insoweit liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Ergänzend wird auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 19. April 2020 verwiesen. Für die Bearbeitungsverzögerung bitte ich nochmals um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> senden Sie mir doch bitte sämtliche E-Mails des BMVI an das US-Verteidigungsm…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
25. Juni 2020 14:20
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> senden Sie mir doch bitte sämtliche E-Mails des BMVI an das US-Verteidigungsministerium zu, die am 16.4. verschickt wurden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 184903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184903/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1376 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 25.06.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
26. Juni 2020 09:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1376 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 25.06.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom 25. Juni 2020 (Bezug). Diese wird wiederum als neuer IFG-Antrag bewertet. Die Bearbeitung erfolgt unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1376. Dabei gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag sich auf sämtliche E-Mails des BMVg statt wie von Ihnen angegeben des BMVI bezieht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestellung von F18-Jets“ (#…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Bestellung von F18-Jets [#184903]
Datum
6. Oktober 2020 19:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestellung von F18-Jets“ (#184903) hat ein BMVg-Sprecher inzwischen bestätigt, dass es Kommunikation zwischen dem BMVg und seinem US-amerikanischen Pendant gab. Sollten die E-Mails, die ich bereits beantragt habe, dies nicht beantworten, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, in welcher Form und über welche Inhalte Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 16.4. mit US-Verteidigungsminister Esper kommuniziert hat. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 184903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184903/

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Bundesministerium der Verteidigung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 25. Juni 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Übersendung sämtlicher E-Mails, die am 16. April 2020 an das US-Verteidigungsministerium verschickt wurden, gebeten haben. Zunächst bitte ich mit Blick auf die lange Bearbeitungsdauer um Entschuldigung. Diese erklärt sich hauptsächlich durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie durch unterschiedliche Abwesenheitszeiten von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen begründet. Die erbetene Übermittlung von an das US-Verteidigungsministerium gerichteten E-Mails ist nicht möglich, da dieser die Hinderungsgründe nach § 3 Nr. 1 a und b IFG entgegenstehen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 3 Nr. 1a IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Dies ist vorliegend der Fall. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) steht unter Wahrung der parlamentarischen Entscheidungshoheit auch über Rüstungsprojekte mit seinen Partnern und Verbündeten im ständigen und konstruktiven Austausch. Soweit im Zusammenhang mit der Vorbereitung des fachlichen Vorschlags des BMVg zur Tornado-Nachfolge mit dem US-Verteidigungsministerium kommuniziert wird, handelt es sich dabei um Verhandlungen im Bereich internationaler Rüstungspolitik, deren Vertraulichkeit zu wahren ist. Der einseitige Bruch der Vertraulichkeit, wie er bei Offenlegung der Informationen eintreten würde, könnte bei dem Verhandlungspartner zu massiven Irritationen bis hin zum Vertrauensverlust in die Bundesrepublik Deutschland führen. Die Herausgabe der erbetenen amtlichen Informationen scheidet nach 83 Nr. 1a IFG daher aus. Die Offenlegung detaillierter Inhalte der Verhandlungen im Bereich internationaler Rüstungspolitik ließe ebenso Rückschlüsse auf künftige militärische Fähigkeiten der Bundeswehr zu. Derartige Kenntnisse könnten durch unbefugte Dritte für deren Zwecke ausgenutzt werden und sich auf diese Weise nachteilig auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr auswirken (§ 3 Nr. 1b IFG). Der Informationszugang ist daher auch nach § 3 Nr. 1b IFG ausgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen