Bestellung von Impfstoff für Kinder im Saarland

die Anzahl der bis zum 11. Dezember 2021 bestellten Impfdosen für Kinder unter 12 Jahren zur Verwendung in (Kinder-)Arztpraxen
sowie
Ihre Kommunikation mit anderen Behörden bzgl. der Bestellung von Impfstoff für Kinder.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der…
An Kassenärztliche Vereinigung Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestellung von Impfstoff für Kinder im Saarland [#242144]
Datum
28. Februar 2022 18:52
An
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der bis zum 11. Dezember 2021 bestellten Impfdosen für Kinder unter 12 Jahren zur Verwendung in (Kinder-)Arztpraxen sowie Ihre Kommunikation mit anderen Behörden bzgl. der Bestellung von Impfstoff für Kinder.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242144/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Sehr Antragsteller/in mit unten anhängender Mail haben Sie um Mitteilung der Anzahl der bis zum 11. Dezember 2021…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Betreff
AW: Bestellung von Impfstoff für Kinder im Saarland [#242144]
Datum
10. März 2022 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit unten anhängender Mail haben Sie um Mitteilung der Anzahl der bis zum 11. Dezember 2021 bestellten Impfdosen für Kinder unter 12 Jahren zur Verwendung in (Kinder-) Arztpraxen sowie die diesbezügliche Kommunikation mit anderen Behörden gebeten. Die KV Saarland kann Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht erteilen. Für die Entgegennahme der Bestellungen der Impfstoffe (auch der Kinderimpfstoffe) sind alleine die örtlichen Apotheken zuständig. Zu Ihrer Information hier der Link zur diesbezüglichen Veröffentlichung der KBV: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinfo_COVID-19-Kinderimpfstoff_Comirnaty.pdf Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben darin auf die Praxisinfo der Kassenärztli…
An Kassenärztliche Vereinigung Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestellung von Impfstoff für Kinder im Saarland [#242144]
Datum
10. Mai 2022 20:38
An
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben darin auf die Praxisinfo der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Covid-Impfung verwiesen: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinfo_COVID-19-Kinderimpfstoff_Comirnaty.pdf. Dort wird im obersten Absatz auf der zweiten Seite ein Impf-Dokumentations-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung erwähnt: https://www.kbv.de/media/sp/Coronavirus_Impf-DokuPortal_Anleitung.pdf. Dort werden also die tatsächlich erfolgten Impfungen dokumentiert. Die so dokumentierten Impfungen werden ans Robert-Koch-Institut gemeldet. Dabei scheint es im Ermessen des Arztes oder der Ärztin zu liegen, ob die Impfungen dokumentiert werden (bitte korrigieren Sie mich, falls diese Annahme nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt!). Werden die Impfungen auch über dieses Portal abgerechnet (was ja einen Anreiz zur sorgfältigen Dokumentation bieten würde)? Wo sind die Impfungen erfasst, die von niedergelassenen ÄrztInnen und durch Apothekenpersonal erfolgen? Der Eindruck entsteht, dass es weder einen Überblick darüber gibt, wie viel Impfstoff bestellt wurde, noch darüber, wie viel tatsächlich verimpft wurde. Ich bitte Sie eindringlich um eine Richtigstellung dieses Eindrucks, sollte er nicht der Realität entsprechen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242144/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Eindruck, dass es weder einen Überblick darüber gibt, wie viel Impfst…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Betreff
WG: Bestellung von Impfstoff für Kinder im Saarland [#242144]
Datum
12. Mai 2022 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Eindruck, dass es weder einen Überblick darüber gibt, wie viel Impfstoff bestellt wurde, noch darüber, wie viel tatsächlich verimpft wurde, täuscht. Insoweit erlauben wir uns einen Hinweis auf § 4 der Coronavirus-Impfverordnung, in welchem die Impfsurveillance detailliert geregelt ist. Es liegt demnach nicht im Ermessen der Ärzte, ob die Impfungen dokumentiert werden. Die tägliche Meldung ist verpflichtend, § 4 Abs. 1 CoronaImpfV. Eine Abrechnung der Impfungen über dieses Portal erfolgt nicht. Die Abrechnung der durch niedergelassene Vertragsärzte durchgeführten Impfungen erfolgt mittels der Quartalsabrechnung. Impfungen durch Apothekenpersonal werden im Saarland über die Apothekenkammer abgerechnet. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Frau Lembert! Ich bin insbesondere dankbar für Ihre Schilderung des tatsäc…
An Kassenärztliche Vereinigung Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bestellung von Impfstoff für Kinder im Saarland [#242144]
Datum
12. Mai 2022 11:35
An
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Frau Lembert! Ich bin insbesondere dankbar für Ihre Schilderung des tatsächlichen Sachverhalts und den Hinweis auf die Verordnung, die hier greift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242144/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>