Besteuerung von Kitaerstattungen
Anfrage an:
Finanzamt Oranienburg
Nach dem nunmehr feststeht, dass ins teilweise Blaue Hinein Besteuerungen der Kitaerstattungen der Jahre 2015-2018 erfolgt sind und sicherlich nicht nur bei uns.
Welche Schritte sind geplant, um die Bürger im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG gleich zustellen und zuviel erhobene Steuern zu erstatten.
Ich setze Ihnen eine Frist von einer Woche für vollständige Benatwortung der Frage, ansonsten müsste ich meine Lieblingsredakteurin bei der BILD anrufen.
Information nicht vorhanden
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Datum2. Februar 2024
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5. März 2024
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