Besuch der Familie 1.Grades

Wie sieht es aus mit dem Besuch meiner Eltern in Kroatien? Wie sehen die Vorschriften aus nach meiner Rückkehr innerhalb 72h?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Josip Mijatovic
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sieht es a…
An Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt Details
Von
Josip Mijatovic
Betreff
Besuch der Familie 1.Grades [#216787]
Datum
27. März 2021 15:27
An
Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sieht es aus mit dem Besuch meiner Eltern in Kroatien? Wie sehen die Vorschriften aus nach meiner Rückkehr innerhalb 72h?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Josip Mijatovic Anfragenr: 216787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216787/
Mit freundlichen Grüßen Josip Mijatovic

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Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Mijatovic, da Kroatien zur Zeit ein "einfaches Risikogebiet" ist, gelten folgende Vo…
Von
Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Besuch der Familie 1.Grades [#216787]
Datum
29. März 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mijatovic, da Kroatien zur Zeit ein "einfaches Risikogebiet" ist, gelten folgende Vorschriften für Sie: Sie müssen die digitale Einreiseanmeldung (unter www.einreiseanmeldung.de) vor der Einreise ausfüllen. Bereits bei Wiedereinreise einen negativen Corona-Test mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder diesen Test innerhalb 24 Stunden nach der Einreise nachreichen. Hier ist ein Antigen-Schnelltest ausreichend, wenn er von Fachpersonal durchgeführt wurde. Dieser Schnelltest muss in englischer, deutscher oder französischer Sprache verfasst sein und es muss anhand der Daten ersichtlich, welche Person getestet wurde. Es besteht nach der Einreise für Sie keine Quarantänepflicht, wenn Sie ausschließlich Verwandte ersten und zweiten Grades besucht haben, wenn Sie sich nicht länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit freundlichen Grüßen