Besuch des russischen Präsidenten Medwedjew im Juni 2008 in Berlin

Im Juni 2008 war der russische Präsident Dmitrij Medwedjew in Berlin auf Staatsbesuch. Bitte teilen Sie mir mit, mit welchen Gesamtkosten sein Aufenthalt in Deutschland für die Bundesrepublik Deutschland verbunden war. Bitte schicken Sie mir ein detaillierte Auflistung der einzelnen Posten.

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  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Betreff
Besuch des russischen Präsidenten Medwedjew im Juni 2008 in Berlin
Datum
2. August 2011 14:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Juni 2008 war der russische Präsident Dmitrij Medwedjew in Berlin auf Staatsbesuch. Bitte teilen Sie mir mit, mit welchen Gesamtkosten sein Aufenthalt in Deutschland für die Bundesrepublik Deutschland verbunden war. Bitte schicken Sie mir ein detaillierte Auflistung der einzelnen Posten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich erneut die Aktenauskunft nach…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Betreff
AW: Besuch des russischen Präsidenten Medwedjew im Juni 2008 in Berlin
Datum
9. September 2011 12:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich erneut die Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Im Juni 2008 war der russische Präsident Dmitrij Medwedjew in Berlin auf Staatsbesuch. Bitte teilen Sie mir mit, mit welchen Gesamtkosten sein Aufenthalt in Deutschland für die Bundesrepublik Deutschland verbunden war. Bitte schicken Sie mir ein detaillierte Auflistung der einzelnen Posten. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Besuch Medwedjew im Juni 2008 in Berlin Z 4 - 004 294-22II Anonymer Nutzer/1#1 Sehr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Besuch Medwedjew im Juni 2008 in Berlin
Datum
15. September 2011 08:40
Status
Z 4 - 004 294-22II Anonymer Nutzer/1#1 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr erneuter IFG-Antrag vom 9. September 2011 zum Besuch Medwedjew im Juni 2008 in Berlin kann nicht bearbeitet werden, da eine zustellfähige Anschrift hier nicht bekannt ist. Wie Ihnen mit E-Mail vom 16. August 2011 mitgeteilt wurde, konnte bereits der IFG-Bescheid aufgrund Ihres Antrages vom 2. August 2011 unter der angegebenen Adresse nicht zugestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rudolf Wallner ___________________ Referat Z 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG) Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel.: 030/18 681 1980 Fax: 030/18 681 51980 E-Mail: <<E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>>

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AW: Informationsfreiheitsgesetz - Besuch Medwedjew im Juni 2008 in Berlin Sehr geehrter Herr Wallner, leider habe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Besuch Medwedjew im Juni 2008 in Berlin
Datum
26. September 2011 15:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Herr Wallner, leider habe ich auf meine Anfrage keine Email am 16. August erhalten. Bitte senden Sie die Informationen an folgende Adresse: Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Vielen Dank und freundliche Grüße Anonymer Nutzer --- Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich erneut die Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Im Juni 2008 war der russische Präsident Dmitrij Medwedjew in Berlin auf Staatsbesuch. Bitte teilen Sie mir mit, mit welchen Gesamtkosten sein Aufenthalt in Deutschland für die Bundesrepublik Deutschland verbunden war. Bitte schicken Sie mir ein detaillierte Auflistung der einzelnen Posten. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer