Besucherzahlen der Römerthermen

Die Besucherzahlen der Römerthermen nach Jahren aufgeschlüsselt seit ihrer Eröffnung sowie die Zuschüsse pro Jahr der Stadt Bad Breisig für den Eigenbetrieb der den Betrieb der Römerthermen verantwortet. Als Format reicht eine Excel Arbeitsmappe o.ä. aus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Besucherza…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besucherzahlen der Römerthermen [#17222]
Datum
30. Juni 2016 08:16
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Besucherzahlen der Römerthermen nach Jahren aufgeschlüsselt seit ihrer Eröffnung sowie die Zuschüsse pro Jahr der Stadt Bad Breisig für den Eigenbetrieb der den Betrieb der Römerthermen verantwortet. Als Format reicht eine Excel Arbeitsmappe o.ä. aus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in die Besucherzahlen der Römer-Thermen haben wir ab dem Wirtschaftsjahr 2006 in der EDV…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Besucherzahlen der Römerthermen [#17222]
Datum
14. Juli 2016 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Besucherzahlen der Römer-Thermen haben wir ab dem Wirtschaftsjahr 2006 in der EDV abgespeichert. Diese sind als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu ist anzumerken, dass die Besucherzahlen der Sauna jeweils in den Besucherzahlen des Bades mit enthalten sind, da der Saunabesuch nur gemeinsam mit dem Eintritt ins Schwimmbad gelöst werden kann. Was die leeren Spalten von November 2009 - Februar 2010, so war das Bad und überwiegend auch die Sauna wegen der Durchführung von Reparaturabreiten geschlossen. Die Stadt Bad Breisig hat seit dem Jahre 2006 überwiegend nur die ausgabewirksamen Verluste der Römerthermen abgedeckt. Nur in den Haushaltsjahren 2014 und 2016 erfolgte ein Ausgleich des erwarteten gesamten Verlustes der Römerthermen. Bei den beiden im Haushaltsjahr 2015 und 2016 ausgewiesenen Beträgen jeweils 110.000,00 € handelt es sich im Wesentlichen um den Ausgleich für Aufwendungen, die die Römerthermen aufgrund der Liquidation der Kur- und Thermalbad GmbH & Co.KG übernommen haben. Hierunter fallen alle Aufwendungen, insbesondere Zinsbelastungen., die für die Grundstücke der früheren KG aufzubringen sind. Derzeit stehen noch ca. 8.000 Quadratmeter der früheren Kurhotelflächen im Betriebsvermögen der Kurbetriebe. Der hierauf entfallende Wert im Betriebsvermögen, der mit 2,2 Mio. Euro angesetzt ist, ist nahezu im vollen Umfang über Kredite finanziert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> aus meiner Sicht wurde meine Anfrage nicht vollständig bearbeitet. Ich sehe i…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Besucherzahlen der Römerthermen [#17222]
Datum
14. Juli 2016 13:12
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> aus meiner Sicht wurde meine Anfrage nicht vollständig bearbeitet. Ich sehe in der nicht-EDV-gestützten Erfassung der Daten vor 2006 keinen Verhinderungsgrund für ihre gesetzliche Auskunftspflicht. Die Daten müssen ja grundsätzlich vorhanden sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in der Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes gilt gem. §3 Abs. 1 für die dort genann…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: AW: Besucherzahlen der Römerthermen [#17222]
Datum
25. Juli 2016 16:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in der Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes gilt gem. §3 Abs. 1 für die dort genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, sofern diese Verwaltungstätigkeit ausüben. Die Bad Breisig Tourismus- und Wirtschaftsförderungs- GmbH, die die Betriebsführung für den Eigenbetrieb "Kurbetriebe der Stadt Bad Breisig "inne hat, hat Ihnen für den Wirtschaftsbetrieb der Römer Thermen die Besucherzahlen für die Jahre 2006-2015 genannt, ohne nach dem Transparenzgesetz hierzu verpflichtet zu sein. Denn die Römer Thermen sind ein Wirtschaftsbetrieb, der in der Form des Eigenbetriebes geführt wird und keine Verwaltungsbehörde, die entsprechend den Bestimmungen des Transparenzgesetz zur Auskunft verpflichtet ist. Die Besucherzahlen für die Jahre vor 2006 hätten wir Ihnen allerdings auch ohne Anwendung des Transparenzgesetzes mitgeteilt, wenn wir über diese in elektronischer Form verfügen würden. Bei den Zuweisungsbeträgen, die die Stadt Bad Breisig jeweils an den Eigenbetrieb gezahlt hat, liegt grundsätzlich eine Auskunftspflicht nach dem Transparenzgesetz vor. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind in den aufgeführten Beträgen auch Zahlungen enthalten, die den eigentlichen Badebetrieb der Römer Thermen nicht betroffen haben. Dies gilt auch für weitere Beträge, die von der Stadt an den Eigenbetrieb gezahlt worden sind. Hierzu ist es notwendig, die Historie der Römer Thermen zu beleuchten. Die Römer Thermen wurden am dem 01.01.1983 von einem Privatunternehmen in die Trägerschaft der Stadt Bad Breisig übernommen. Es erfolgte die Einbeziehung in den bereits bestehenden Eigenbetrieb "Kurhaus am Rhein" . In den nachfolgenden Jahres sind von Seiten der Stadt Bad Breisig Beträge an den Eigenbetrieb geflossen, der aber aus 2 Betriebsteilen, und zwar "Kurhaus am Rhein" und den Römer Thermen bestanden hat. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, welcher Anteil einer etwaigen Zuweisung der Stadt Bad Breisig an den jeweiligen Betriebsteil geflossen ist. Dies gilt auch insbesondere ab der Fertigstellung des neuen Thermalbades, das Ende 1991 eröffnet worden ist. Eine Klärung wäre nur möglich, wenn alle Prüfberichte seit 1991 durchgesehen würden , um eine Aufteilung auf die beiden Betriebsabteilungen vorzunehmen. Dies ist jedoch ein so enormer Zeitaufwand, der nicht geleistet werden kann und nach unserer Einschätzung auch in keinem Verhältnis bei einer möglichen Klärung der finanziellen Situation der Stadt Bad Breisig hilfreich sein wird. Wir bedauern es daher, dass wir Ihnen weitere Informationen über Besucherzahlen und Zuweisungen der Stadt Bad Breisig an den Eigenbetrieb nicht zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen