Beteiligte am Jemen-Krieg

Die Listen der Länder, die nach Ansicht der Bundesregierung mittelbar und unmittelbar am derzeitigen Krieg im Jemen beteiligt sind und waren.
Dazu zählen Referentenentwürfe und andere Ausfertigungen mit jeweils zugehörigem Datum.

Hintergrund ist die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier in der Bundespressekonferenz am 26.08.2018.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Listen der Länd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Beteiligte am Jemen-Krieg [#168626]
Datum
15. Oktober 2019 14:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Listen der Länder, die nach Ansicht der Bundesregierung mittelbar und unmittelbar am derzeitigen Krieg im Jemen beteiligt sind und waren. Dazu zählen Referentenentwürfe und andere Ausfertigungen mit jeweils zugehörigem Datum. Hintergrund ist die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier in der Bundespressekonferenz am 26.08.2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1164 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "Beteiligte am Jemen-Krieg [#168626]"
Datum
16. Oktober 2019 16:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1164 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.10.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragestellung vom 15. Oktober 2019 (Bezug). Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung fällt. Insofern verweise ich exemplarisch auf die unten aufgeführten Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen, die federführend durch das Auswärtige Amt bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bearbeitet wurden: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/068/1806857.pdf http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/015/1901583.pdf http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907967.pdf Darüber hinaus verweise ich auf eine bereits erfolgte Antwort auf eine inhaltsgleiche Frage auf dem Portal "fragdenstaat.de" unter Jemen [#151581]. Ich rege daher an, sich bei weitergehenden Fragen an das Auswärtige Amt bzw. ggf. an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in In der Bürgerpressekonferenz vom 26.08.2019 sagte Bundes…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage "Beteiligte am Jemen-Krieg [#168626]" [#168626]
Datum
16. Oktober 2019 19:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in In der Bürgerpressekonferenz vom 26.08.2019 sagte Bundeswirtschaftminister Peter Altmaier auf die Frage, welche die am Jemen Krieg beteiligten Länder seien, folgendes: "Also wenn ich das Recht hätte diese Antwort für die ganze Bundesregierung zu geben, dann würde ich Sie ihnen jederzeit und sofort mitteilen. Das darf ich aber nicht, weil ich nur einer von ungefähr sechs oder sieben beteiligten Ministern bin. Das ist eine Frage, die muss die Bundesregierung gemeinsam entscheiden und das betrifft vor allem den Außenminister, die Verteidigungsministerin, den Innenminister, den Finanzminister, den Entwicklungsminister, den Wirtschaftsminister und natürlich auch die Bundeskanzlerin. Wir werden uns darüber verständigen und dann das Parlament informieren. Aber Sie können vermutlich nachvollziehen, dass die im Parlament - die Grünen und auch die Linke- sauer wären, wenn ich jetzt hier Aussagen machen würde, und nicht als allererstes in dem Augenblick wo es eine gemeinsame Position gibt, dann auch das Parlament unterrichten würde. Meine Einschätzung ist, wir können uns in den nächsten Wochen (...) auf eine gemeinsame Position verständigen." Hat Herr Altmaier nicht die Wahrheit gesagt und die Verteidigungsministerin ist nicht an dieser Entscheidung beteiligt? Falls Herr Altmaier den Sachverhalt korrekt dargestellt hat, würde ich Sie bitten, meine Frage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1164 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Antrag vom 15.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "Beteiligte am Jemen-Krieg [#168626]" [#168626]
Datum
19. November 2019 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1164 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Antrag vom 15.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1164 vom 16.10.2019 3. Ihre Nachfrage vom 16.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Nachfrage vom 16. Oktober 2019 (Bezug 3.), mit welcher Sie nochmals um Informationen zu Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier gebeten haben. Hierzu darf ich auf meine Antwort vom 16. Oktober 2019 (Bezug 2.) verweisen, mit welcher ich bereits ausgeführt habe, dass die Beantwortung Ihrer Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) fällt. Ich rege daher erneut an, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu wenden. Mit freundlichen Grüßen