Beteiligte am Jemenkrieg

Listen der Länder, die nach Ansicht der Bundesregierung mittelbar und unmittelbar am derzeitigen Krieg im Jemen beteiligt sind und waren.
Dazu zählen Referentenentwürfe und andere Ausfertigungen mit jeweils zugehörigem Datum.

Hintergrund ist die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier in der Bundespressekonferenz am 26.08.2018.

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  • Datum
    15. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Listen der …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Beteiligte am Jemenkrieg [#168627]
Datum
15. Oktober 2019 14:20
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Listen der Länder, die nach Ansicht der Bundesregierung mittelbar und unmittelbar am derzeitigen Krieg im Jemen beteiligt sind und waren. Dazu zählen Referentenentwürfe und andere Ausfertigungen mit jeweils zugehörigem Datum. Hintergrund ist die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier in der Bundespressekonferenz am 26.08.2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. Oktober 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage e…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. Oktober 2019
Datum
15. November 2019 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.