Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München

Seit wann läuft die Beteiligung seitens Rheinland-Pfalz am Institut für Film und Bild GmbH in München. Welche Produkte stellte das Institut in den letzten Jahren her, die wie in Rheinland-Pfalz genutzt bzw. verwertet werden? Ist eine Beteiligung noch zeitgemäß?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2015
  • Frist
    13. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit wann lä…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München [#9773]
Datum
12. Mai 2015 21:06
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit wann läuft die Beteiligung seitens Rheinland-Pfalz am Institut für Film und Bild GmbH in München. Welche Produkte stellte das Institut in den letzten Jahren her, die wie in Rheinland-Pfalz genutzt bzw. verwertet werden? Ist eine Beteiligung noch zeitgemäß?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beteiligung am Institut für Film und Bild…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München [#9773]
Datum
15. Juni 2015 10:05
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München" vom 12.05.2015 (#9773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Gesendet: Montag, 22. Juni 2015 14:03 Betreff: WG: Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München S…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München
Datum
22. Juni 2015 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Gesendet: Montag, 22. Juni 2015 14:03 Betreff: WG: Beteiligung am Institut für Film und Bild GmbH in München Sehr geehrte die Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz am Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH (FWU) erfolgte im Februar 1989 im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags zwischen der FWU und den damaligen Bundesländern. Nach der Wiedervereinigung traten die neuen Bundesländer dem Vertrag bei. Das Gesamtangebot des FWU kann der Homepage des Instituts entnommen werden. Das Land Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Medienzentren erwarben in den vergangenen Jahren insbesondere didaktische DVDs sowie in zunehmenden Maße Online-Medien, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin schloss das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz mit dem FWU im Dezember 2010 einen Vertrag zur kooperativen Entwicklung und Betreuung eines Online-Mediendistributionssystems (OMEGA = Online-Medien- und Gesamtangebot) ab. OMEGA hat zum Ziel, alle rheinland-pfälzischen Schulen und Studienseminare sowie Fort- und Weiterbildungseinrichtungen online mit digitalen Medien aller Art zu versorgen, dazu gehören Filme und Bilder für den Fachunterricht, Arbeitsblätter, aber auch Software, Podcasts oder Links zu weiteren Medien an anderer Stelle im Internet. Besonderes Augenmerk wird auf die Aufbereitung der zur Verfügung gestellten Materialien gelegt. Die Medien können live abgespielt („streaming“) oder vorab heruntergeladen und z. B. über den Schulserver ausgespielt werden. Zur Unterstützung der digitalen Bildung an Schulen und Fortbildungseinrichtungen sind entsprechende Bildungsmedien und Dienstleistungen unerlässlich. Eine Beteiligung an dem Institut, das sich an den Bedürfnissen der Länder orientiert, hochwertige Medien produziert und zielgerichtete Dienstleistungen unter Berücksichtigung der aktuellen technischen Entwicklungen anbietet, ist zielführend und wirtschaftlich und damit auch zeitgemäß für die beteiligten Länder. Mit freundlichen Grüßen