Beteiligung der Bundespolizei an gemeinsamen Streifen und anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit Drittstaaten (2018-2020)

Unterlagen aus denen hervorgeht, in wie vielen Fällen sich die Bundespolizei in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Rahmen von Artikel 17 des Prümer Beschlusses an gemeinsamen Streifen und anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit Drittstaaten beteiligt hat (hierzu bitte die infrage kommenden Staaten sowie die deutschen Einsatzmittel darstellen).

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  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus dene…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Beteiligung der Bundespolizei an gemeinsamen Streifen und anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit Drittstaaten (2018-2020) [#209682]
Datum
26. Januar 2021 14:56
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht, in wie vielen Fällen sich die Bundespolizei in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Rahmen von Artikel 17 des Prümer Beschlusses an gemeinsamen Streifen und anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit Drittstaaten beteiligt hat (hierzu bitte die infrage kommenden Staaten sowie die deutschen Einsatzmittel darstellen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-05 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Beteiligung der Bundespolizei an gemeinsamen Streifen und anderen gemeinsamen Maßnahmen in bzw. mit Drittstaaten (2018-2020) [#209682]
Datum
27. Januar 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-05 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 26.01.2021 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen